Steins Blog

7. Mai 2008

Das wird wohl meine Geld- und Steuerwoche

Der Morgen beginnt gleich mit einem spannenden Leitartikel aus der Tageszeitung „Die Welt“. Unter der Überschrift „Bundesverdienstkreuz erster Klasse“ schreibt der namentlich nicht genannte Leitartikler: „Über Steuern wird hierzulande bei zwei Anlässen geredet: Zum Zwecke ihrer Erhöhung, im Falle ihrer Hinterziehung oder als Wahlschmankerl. Diejenige Instanz, die den staatlichen Laden am Laufen hält, und ihn jährlich mit gut einer halben Billion € füttert, findet dagegen kaum Erwähnung – der brave Steuerzahler.“

Stimmt. Und dieser Satz aus dem Kommentar gefällt mir besonders gut:

„Das an der Tankstelle für Rentner kassiert wird, ist nur ein Teil der fiskalischen Realsatire. Dort sind übrigens nicht die Ölscheichs oder die Multis die wahren Preistreiber, sondern der Staat. Die Tentakel der fiskalischen Hydra sind lang und wendig. Zahlen muss – wer arbeitet, kauft, verkauft, produziert, befördert, etwas unternimmt, im- und exportiert – wer spart, anlegt, tankt, fährt, nicht fährt – wer trinkt, raucht, spielt, sich vergnügt, unsolidarisch oder religiös ist, Hunde hält, auf Pferde wettet oder Energie verbraucht, verpackt – wer jagt, fischt, ausschenkt, verbraucht, sich versichert, baut, besitzt, schenkt oder erbt.“

So ist es wohl.

Am Nachmittag ruft Frau Gemünden an. Ich kenne und schätze sie seit 15 Jahren. Sie ist Chefredakteurin von „Personal aktuell“, einem Informationsdienst für Arbeitgeber zu den wichtigsten Entwicklungen in Arbeitsrecht, Sozialversicherung, Mitarbeiterführung und Personalorganisation. Sie meint, ich solle in Stein’s Woche doch mal auf den neuen Kündigungsschutz hinweisen, den es ab 1.7.2008 gibt. Denn dann tritt ja die „Reform“ der Pflegeversicherung in Kraft.

Und in der Tat, das ist ein Hammer:

Um es kurz zu machen: Ab 1.7.2008 haben Ihre Mitarbeiter einen Anspruch auf Arbeitsfrei-stellung zur Pflege naher Angehöriger. So steht es im neuen Pflegezeitgesetz (PflegeZG), das an diesem Tag in Kraft tritt. Entweder, eine (bis zu) 10-tägige Arbeitsfreistellung zur Organi-sation der Pflege – und eine maximal 6 Monate andauernde Auszeit (oder auch Teilzeitarbeit!) zur Pflege eines Angehörigen, die so genannte Pflegezeit bzw. Pflegeteilzeit. Letzteres dann, wenn Sie mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigen. Während dieser Zeit genießen die Arbeitnehmer Kündigungsschutz.

Und hier lauert der Fallstrick:

Was auf den ersten Blick relativ banal erscheint, birgt doch eine ganze Menge Sprengstoff. Denn der mit der Pflegezeit verbundene absolute Kündigungsschutz macht die Pflegezeit besonders attraktiv, wenn eine Kündigung im Raum steht. Ihre Mitarbeiter haben dabei vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten.

  1. Die Pflegezeit ist zwar auf höchstens 6 Monate je pflegebedürftigen nahen Angehörigen begrenzt – der Begriff des „nahen Angehörigen“ ist aber recht weit gefasst – sodass ein Mitarbeiter durchaus mehrmals Pflegezeit für unterschiedliche Angehörige beanspruchen kann.
  2. Für die Pflegezeit muss – anders als bei der kurzzeitigen Arbeitsfreistellung für bis zu 10 Tage – keine Erforderlichkeit nachgewiesen werden. Es ist also möglich, dass etwa 2 Ehepartner gleichzeitig für denselben Angehörigen Pflegezeit nehmen und damit unter besonderem Kündigungsschutz stehen.
  3. Für die Pflegezeit in Form einer teilweisen Arbeitsfreistellung gibt es keinerlei Untergrenze. Der Mitarbeiter kann also auch eine minimale Arbeitszeitverringerung verlangen. So sichert er sich einen absoluten Kündigungsschutz bei nur geringen Gehaltseinbußen.
  4. Pflegezeit und der damit verbundene Kündigungsschutz können schon beansprucht werden, wenn der Angehörige voraussichtlich pflegebedürftig wird.

Hinzu kommt, dass auch wirtschaftlich abhängige freie Mitarbeiter Pflegezeit und den damit verbundenen Kündigungsschutz in Anspruch nehmen können. Dabei gibt es für freie Mitarbeiter sonst überhaupt keinen Kündigungsschutz.

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