Steins Blog

18. Juli 2008

Arbeitszeiten aller Arbeitnehmer sollten sekundengenau erfasst und gemeldet werden müssen

Endlich einmal gute Nachrichten von der arbeitsmarktpolitischen Front. Nein, die Große Koalition hat noch nicht bemerkt, dass Mia, AentG und Gesundheitsreform ein großer Murks sind und hat diese auch nicht zurückgezogen. Aber immerhin – sie hat bemerkt, dass ein anderer Plan nicht aufgehen kann und hat ihn stillschweigend zurückgezogen. Worum es geht? Ganz einfach:

Im Rahmen der Reform der gesetzlichen Unfallversicherung war man auf die Idee gekommen, dass in Deutschland die Arbeitszeiten aller Arbeitnehmer sekundengenau (!) erfasst und gemeldet werden müssen. Dann hätte jeder Friseurladen, jeder Wirt, ja JEDER, der Angestellte beschäftigt, eine Stechuhr anbringen oder ein anderes elektronisches Verfahren installieren müssen, um den exakten Nachweis über die exakten Arbeitszeiten seiner Mitarbeiter zu erbringen.

Nach gründlicher Prüfung ist man nun zu dem Entschluss gekommen, dass dies möglicherweise doch zu weit führt und hat sich von diesem Plan verabschiedet. Für die Erfassung der Arbeitsstunden im Rahmen der Meldung zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag gilt demnach auch in Zukunft:

  • Liegen Ihnen genaue Angaben über die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden pro Mitarbeiter vor, geben Sie als Arbeitgeber diese zukünftig in der Meldung zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag an.
  • Liegen Ihnen keine exakten Angaben vor, tragen Sie als Arbeitgeber die Zahl der geschuldeten Arbeitsstunden ein.

ABER – so einfach lässt man Sie dann doch nicht davonkommen!

Natürlich hat die Regierung auch bei dieser Reform etwas eingebaut, um Sie als Arbeitgeber zu ärgern:

Melden Sie als Arbeitgeber nämlich Ihrer Berufsgenossenschaft bislang nur einmal im Jahr, wie viele Arbeitsstunden die Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen im vergangenen Jahr geleistet haben, melden Sie die Arbeitszeit ab 2009 jeweils zusammen mit der Meldung zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag an die Rentenversicherung. Im Klartext:

Mit JEDER Entgeltmeldung (Abmeldung, Unterbrechungs- oder Jahresmeldung zur Sozialversicherung) müssen Sie ab 2009 auch melden, wie viele Arbeitsstunden der jeweilige Arbeitnehmer geleistet hat.

Toll, was? Und das nennt sich nun Entbürokratisierung!

Und warum das Ganze? Ganz einfach:

Die Rentenversicherung erhält die Daten und prüft diese ab 2010. Das heißt: auch Ihre Arbeitsstundenmeldungen werden nun zur Betriebsprüfung verwandt! Man will also noch mehr Geld bei den Prüfungen bei Ihnen rausholen. Dazu prüft dann zukünftig die Rentenversicherung bei Betriebsprüfungen auch den Bereich der Unfallversicherung.

ÄTZEND wie sich der Kontrollwahn immer breiter macht. Und dabei haben Sie als Arbeitgeber doch derzeit noch an einer ganz anderen Front zu kämpfen!

Die neuen Azubis rücken ein. Und damit die Generation, Handy, Nintendo, Internet. Die Kinder der „Spaßgesellschaft“.

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