Lohnsteueranmeldung: Bald seltener abgeben?

Mittwoch 5. November 2008 von admin
Kategorie: Lohn & Gehalt, Steuern |
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Während die Amerikaner jetzt die nächsten 365 Tage rätseln und entscheiden, ob sie eine gute Wahl mit der Wahl des neuen US-Präsidenten getroffen haben, müssen Sie sich in Thema Sozialversicherung, Lohnsteuer, Berufsgenossenschaft und Co. fast ständig mit dem Tagesgeschehen beschäftigen.

Und da will, man höre und staune – Ihnen der Gesetzgeber tatsächlich mal ein bisschen Entlastung bieten. Hintergrund:

Lohnsteueranmeldung: Bald dürfen Sie sie vielleicht seltener abgeben

Sollten die in dem Entwurf des Gesetzes zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens geplanten neuen Lohnsteueranmeldezeiträume umgesetzt werden, profitieren vor allem Sie im Lohnbüro.

Sie sind verpflichtet, für die Mitarbeiter Ihres Unternehmens die Lohnsteuer in der korrekten Höhe einzubehalten und abzuführen. Damit verbunden müssen Sie in regelmäßigen Abständen eine Lohnsteueranmeldung abgeben.

Derzeit sind Sie noch verpflichtet, das mit den folgenden Fristen nach § 41a Abs. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) zu tun:

  • jährlich, wenn die Lohnsteuer des Vorjahres unter dem Betrag von 800 € liegt
  • kalendervierteljährlich, wenn die Lohnsteuer des Vorjahres zwischen 800 und 3.000 € liegt
  • monatlich, wenn die Lohnsteuer des Vorjahres über dem Betrag von 3.000 € liegt

Nach der Neuregelung sollen die Schwellenwerte aber angehoben werden, und zwar auf

  • 1.000 € als Grenzwert für die jährliche Anmeldung. Bis zur Lohnsteuer von maximal 1.000 € jährlich dürfen Sie die Meldung dann jährlich abgeben;
  • 4.000 € als Grenzwert für die vierteljährliche Anmeldung. Das bedeutet: Ihr Anmeldezeitraum bleibt das Kalendervierteljahr, wenn die jährliche Lohnsteuersumme 4.000 € nicht übersteigt.

Beispiel: Ihr Unternehmen beschäftigt eine 400-€-Kraft, für die Sie die Pauschalsteuer in Höhe von 20 % erheben. Diese 20-%-Pauschalierung ist möglich, wenn Sie für einen 400-€-Mini-Jobber keine Pauschalbeiträge zur Rentenversicherung zahlen (z. B. weil er mehrere geringfügig entlohnte Tätigkeiten ausübt und die Zusammenrechnung zur Überschreitung der 400-€-Grenze führt).

Damit beträgt die Lohnsteuer dieses Mini-Jobbers insgesamt 960 € jährlich und liegt damit noch unterhalb der geplanten 1.000-€-Grenze.

Nach der Gesetzesänderung müssen Sie die entsprechende Lohnsteueranmeldung deshalb nur noch jährlich abgeben. Bisher haben Sie sie für diesen geringfügig Beschäftigten noch vierteljährlich abzugeben, da die Lohnsteuer pro Jahr über 800 € liegt.

Achtung: Die Änderung soll bereits für den Lohnsteuerabzug 2009 gelten. Sollte es beim Gesetzgebungsverfahren Neuigkeiten geben, werde ich Sie selbstverständlich umgehend informieren.

2 Kommentare zu “Lohnsteueranmeldung: Bald seltener abgeben?”

  1. Von lippert:

    Warum zum Geier kann man das deutsche Steuerrecht denn nicht mal harmonisieren bzw. vereinfachen? Mindestens 50 % aller Steuergesetze weltweit gibt es in Deutschland. DAS wäre doch mal ein Ziel für unsere Weltverbesserer… äh, Politiker meinte ich.
    Meine Meinung: 25 % von dem, was in der Einnahme-Überschuß-Rechnung unten dran steht. Dann noch einige Punkte, was man von seinen Einnahmen abziehen darf – ohne Wenn und Aber – und das Ganze hat sich. Füllt dann maximal noch einen Ordner und der Steuerberater muß nicht erst zehn Jahre Praxis machen, um überhaupt für die Prüfung zugelassen zu werden.

  2. Von Thomas:

    Auf der Seite wwww.deutschesbuergerbegehren.de wo auch ein link zu der weiteren wohl zu bearbeiteten Seite von jimdo führt laß ich das bei Finanzpolitik das ein viertel des Lohnes der Staat erhalten sollte und der rest der Arbeitnehmer wenn ich mich noch recht erinnere. Das wäre doch auch eine Lösung , oder? Ich kenne mch da nicht aus.

 

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