Steins Blog

21. November 2008

Da hat wohl jemand den Wahlkampf nicht bedacht…

Sollte ich jetzt Opel fahren?

Ich glaube, die Vorstände bei Opel können immer noch nicht fassen, was sie losgetreten haben. Eigentlich wollten sie nur mal l e i s e bei der Regierung anklopfen, ob man nicht eventuell, für den Fall der Fälle, mit einer Bürgschaft rechnen könne… Die Herren haben nicht ganz überrissen, dass seit Kurzem Dauerwahlkampf ist.

Herr Steinmeier muss auf sich aufmerksam machen. Herrn Steinbrück will auf sich aufmerksam machen. Herr Koch drängt darauf, auf sich aufmerksam zu machen. Herr Seehofer macht sowieso auf sich aufmerksam. Und Frau Merkel tut so, als würde sie das alles nicht mitbekommen, und macht genau darauf aufmerksam… Die Folge:

Die eher auf kleiner Flamme gestellte Opel-Anfrage führt zu einer dramatischen Überstürzung der Ereignisse. Diese wiederum führt dazu, dass ich heute in allen Zeitungen lesen muss, was für ein tolles Traditionsunternehmen Opel ist, was für tolle Autos man dort früher gebaut hat – und dass man Opel auf jeden Fall retten muss.

„Jaja“, denkt sich der geneigte Leser…

„Wenn Opel so toll ist, warum fährt denn keiner der sich vor „Ich liebe Opel“- überschlagenden Berichterstatter einen Opel? Genauso wie es
derzeit der größte Teile der Bevölkerung nicht tun. Mit einer Ausnahme vielleicht. Mein Onkel. Der hat einen Opel Omega. Seit 12 Jahren. Davon ist er etwa 4 Jahre mit dem Auto gefahren. Die übrigen 8 Jahre hat er es aus der Werkstatt abgeholt…

Aber jetzt will ja die Firma Solarworld die Firma Opel retten. Also kaufen. Und dann sollen bei Opel Elektroautos, als Stromopels, gebaut werden. Dem Stromauto gehört nach einem Bericht der Financial Times Deutschland von heute sowieso die Zukunft.

Gut und schön – aber woraus produzieren wir denn dann den Strom für die Autos?

  • Ölkraftwerke gibt es bald nicht mehr.
  • Kohlekraftwerke wollen wir nicht mehr.
  • Atomkraftwerke dürfen wir nicht mehr.
  • Gaskraftwerke arbeiten zu teuer…

Also Windrotoren?

Man hat das mal ausgerechnet: Um ganz Deutschland inklusive seiner Autos mit Windenergie zu versorgen, müssten wir in etwa alle Felder Deutschlands mit Windrädern bestücken. Dann hätten wir zwar nichts mehr zum Essen – aber Strom für den Stromopel …

Was tut sich sonst?

Das ifo-Wirtschaftsinstitut meldet heute, dass die Laune der Wirtschaftsbosse am Boden ist. Ja, kein Wunder:

Erstens sehen die sich schon Opel fahren – und zweitens macht irgendwann der Satz: „Der Letzte macht das Licht aus“ keinen Sinn mehr. Es ist ja schon aus…

Also lieber zu den Dingen, die Nutzen bringen:

In dem Fall schlichtweg eine Leserfrage, die mir ein Leser des täglichen Newsletters „Ihre Frage bitte“ gestellt hat. (Dort beantworte ich jeden Arbeitstag eine Frage aus den Bereichen Arbeitsrecht, Steuern und Sozialversicherung und plaudere ein wenig darüber, welches besondere Ereignis am jeweiligen Tagesdatum stattgefunden hat – oder stattfindet. Sonst hätte ich das mit dem Weltklo-Tag (siehe Mittwoch) auch nicht gewusst…)

Tja – und in dieser Woche ist „aus Platzgründen“ eine Frage offen geblieben. Und damit der Leser jetzt nicht bis zur nächsten Woche warten muss, beantworte ich sie eben hier. Es geht um ein auch für Sie spannendes Thema. Die Abmahnung.

Abmahnung = Kündigungsverzicht

Die Frage: Ich habe einen Arbeitnehmer wegen eines Vergehens – welches, tut nichts zur Sache – abgemahnt. Aber je länger ich darüber nachdenke, umso mehr ärgere ich mich über mich selbst. Eigentlich hätte ich gleich kündigen sollen. Geht das noch?

Die Antwort: Nein. Mit der Abmahnung haben Sie für diesmal die Kündigungsmöglichkeit verwirkt. Im Klartext: Verhält sich ein Mitarbeiter vertragswidrig, können Sie ihn abmahnen. Kündigen können Sie ihm dann wegen des gleichen Sachverhalts allerdings nicht mehr. Dazu gibt es sogar ein Urteil:

Der Fall:
Am 15.2.2005 hatte ein Arbeitnehmer eine schriftliche Abmahnung bekommen. Mit einem weiteren Schreiben, das der Mitarbeiter am 16.2.2005 erhalten hatte, das aber gleichfalls vom 15.2.2005 stammte, wurde der Arbeitnehmer dann entlassen. Beide Schreiben – Abmahnung und Kündigung – waren von derselben Mitarbeiterin des Arbeitgebers ausgestellt worden. Der Arbeitnehmer erhob daraufhin Kündigungsschutzklage.

Das Urteil (BAG, 13.12.2007, 6 AZR 145/07):

Die Richter am Bundesarbeitsgericht haben deutlich gemacht, dass die Abmahnung den Kündigungsgrund „verbraucht“. Das heißt, dass Sie eine Kündigung nicht mehr auf den Vorfall stützen können, dessentwegen Sie einen Mitarbeiter abgemahnt haben.

Mein Tipp für Sie:

Sprechen Sie eine Kündigung in zeitlicher Nähe zu einer Abmahnung aus, sollten Sie darauf achten, dass Sie die Kündigung auf ein späteres, erneutes Fehlverhalten stützen. Beispiel:

Herr Rebstock kommt nach einer privaten Feier sichtlich „angeschickert“ zur Arbeit. Sie mahnen ihn daraufhin ab. Sie können ihm wegen dieses Vorfalls somit nicht mehr kündigen. Erst wenn Herr Rebstock erneut angetrunken zur Arbeit erscheint, ist eine Kündigung möglich.

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