Der Murks mit der Erbschaftssteuer

Freitag 21. November 2008 von admin
Kategorie: Politik, Steuern |
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Wie geht das mit der neuen Erbschaftsteuer?

Am Wochenende hat man ja in der Regel ein bisschen Zeit. Und so habe ich mein E-Mail-Postfach durchwühlt. War höchste Zeit. Es ist ja unglaublich, was sich an ungelesenen Mails über die Woche ansammelt. In einem wahren Kraftakt habe ich alle beantwortet. Vermutlich habe ich einigen Menschen das Wochenende versaut.

Von meiner Holden waren auch noch ein paar ungelesene Mails dabei. Zum Beispiel diese: „Gehen wir am Freitag zusammen fürs Wochenende einkaufen? Bin um fünf zu Hause.“

Es macht Spaß, solche Mails am Sonntag zu beantworten.

„Aber gerne, ich warte dann auf dich!“

Wenn sie diese Mail am Montag liest (geht an die Dienstadresse), bin ich schon jetzt auf die Antwort gespannt.

Nichtsdestotrotz: Beim Aufräumen bin ich auch über einen Artikel in Focus Online gestoßen, den mir ein netter Zeitgenosse mit dem Vermerk „Unglaublich, nicht wahr?“ geschickt hat. Und in der Tat, es ist unglaublich. (Und hilfreich.) Denn ich habe selber schon die ganze Zeit überlegt, wie man diesen Murks mit der Erbschaftsteuer mal genauer erklären kann. Aber schöner als mit den folgenden Beispielen geht es nicht. Ein Danke an Focus Online:

Warum Arme zahlen – und Milliardäre nicht

Nach mehr als vier Jahren Verhandlung ist mit der Erbschaftsteuerreform eines der bürokratischsten Steuergesetze aller Zeiten herausgekommen, schreibt Focus- Korrespondent Frank Thewes, dessen Folgen selbst ihre wohlmeinenden Verursacher nicht mehr überblicken. Auch künftig soll der Fiskus höchstens in etwa acht Prozent der Todesfälle die Erben zur Kasse bitten. Wen es dabei aber wie und wann trifft, ist nach dem aktuell vorliegenden Paragrafenwerk völlig willkürlich. Normalerweise sollen zwar weiterhin Milliardäre viel und Arme nichts bezahlen. Nach dem Willen der großen Koalition kann es aber künftig auch umgekehrt sein.

Hierzu ein paar wirklich schöne Beispiele:

Ein Nichtsnutz, von Beruf Sohn, erbt von seinem Vater 30 Prozent der Aktien eines Münchner Sportwagenherstellers, bei dem seine pfiffige Schwester die Geschäfte führt. Wert des Aktienpakets: 100 Millionen Euro. Nach aktuellem Recht, das noch bis Jahresende gilt, muss er dafür rund 19,5 Millionen Euro Erbschaftsteuer zahlen. Künftig sind es nur vier Millionen, wenn die Schwester den Laden sieben Jahre fortführt und dabei die Lohnsumme um nicht mehr als sieben Prozent kürzt.

Millionenerbe: Kein Cent an den Fiskus

Mit einem guten Steueranwalt kommt der Firmenerbe aber noch besser weg: Vor der Übergabe gliedert der Papa die Pensionsverpflichtungen gegenüber den Mitarbeitern und andere Rücklagen aus dem Betrieb aus. Wenn weniger als zehn Prozent dieses sogenannten schädlichen „Verwaltungsvermögens“ in der Firma stecken, kann der Sohn seinen Anteil in zehn Jahresschritten komplett steuerfrei bekommen.

Gar kein Erbschaftsteuerrisiko gehen der Millionenerbe und sein besorgter Papa ein, wenn beide rechtzeitig vor der Übergabe nach Österreich umziehen. Dann muss der Sohn noch nicht einmal eine Fremdsprache lernen, kann nachts weiterhin in Münchner Nobeldiskos rumhängen und braucht auch keine Nachforderung der Erbschaftsteuer zu fürchten, wenn die geerbte Firma die Hälfte der Belegschaft feuert.

Familienbetrieb: Existenz bedroht

Die Erbschaftsteuer, mit der die Finanzminister ihre Etats kalkulieren, müssen deshalb andere beibringen – zum Beispiel die Kinder eines mittelständischen Automobilzulieferers, deren Vater und Firmenchef plötzlich einem Herzinfarkt erliegt. Die Sprösslinge müssen sofort ihr Studium abbrechen und die Firma übernehmen, in der 50 engagierte Arbeitnehmer um ihre Jobs bangen.

Das Familienunternehmen wird vom Fiskus künftig höher bewertet als bisher: Die vergangenen Boom-Jahre werden weiter hochgerechnet, obwohl nach dem Tod des Vaters und als Folge der Finanzkrise gerade die Aufträge wegbrechen und Banken erst mal die Kredite sperren. Blöd für die Erben, dass der Vater gerade richtig viel Eigenkapitel auf dem Firmenkonto hatte, um ohne Entlassungen durch die Krisenjahre zu kommen, neue Maschinen kaufen und das Unternehmen erweitern zu können. Diese Rücklagen stuft das Finanzamt als schädliches Verwaltungsvermögen ein.

Da dieses am Tag, als der Vater starb, mehr als 50 Prozent des Betriebswertes ausgemacht hat, müssen die beiden Kinder die gesamte Firma wie Privatvermögen versteuern. Bei einem ermittelten Firmenwert von 100 Millionen Euro verlangt der Fiskus nun knapp 30 Millionen Euro Erbschaftsteuer. Diesen Betrag können die Erben nur aufbringen, wenn sie den Betrieb verkaufen. Ein amerikanischer Konkurrent zahlt 80 Millionen, zieht die Patente in die USA ab und entlässt alle deutschen Mitarbeiter.

Kinder: 3,9 Millionen Euro steuerfrei

Auch bei Familien hängt die Belastung vor allem vom Vermögen ab, Steuerfallen geschickt zu umgehen: Die 35-jährige Tochter eines gut situierten Ehepaares zieht nach dem Tod ihrer Eltern in deren 2-Millionen-Euro-Villa am Starnberger See. Ihre Münchner Penthaus-Wohnung, die ihr Vater und Mutter nach Ende des Studiums vor über zehn Jahren vermacht hatten, kann sie für 700 000 Euro verkaufen.

Aktuell erbt sie außer der Villa noch 400 000 Euro an Wertpapieren vom Vater und weitere 400 000 Euro auf einem Sparkonto von der Mutter. Ihren beiden Kindern hinterlassen die verstorbenen Großeltern noch einmal jeweils 200 000 Euro. Gesamtwert der Erbschaft sowie der vorausgegangenen Schenkung: 3,9 Millionen Euro. Steuer: null. Einzige Voraussetzung: Die Tochter muss die Villa mindestens zehn Jahre lang bewohnen.

Geschwister: Kein Erbarmen

Richtig teuer wird der Erbfall dagegen für eine 75-jährige Rentnerin, die seit 20 Jahren in einem Pfälzer Dorf zusammen mit ihrer älteren Schwester in deren Haus wohnt. Nachdem die 82-Jährige gestorben ist, erbt die jüngere Schwester die gemeinsam bewohnte Immobilie. Das Finanzamt schätzt den Wert des Grundstückes mit dem stark renovierungsbedürftigen Haus auf 120 000 Euro. Die Rentnerin soll dafür 30 000 Euro Erbschaftsteuer zahlen. Denn Geschwister gelten nach dem modernen „Kernfamilien“-Begriff von Union und SPD künftig als Fremde. Sie erhalten damit im Erbfall nur einen Freibetrag von 20 000 Euro und zahlen auch für selbst genutzte Familienhäuser Steuersätze von 30 Prozent.

Die 75-Jährige bekommt aber nur 600 Euro Monatsrente und aufgrund ihres Alters keinen Kredit mehr über 30 000 Euro zur Zahlung der Erbschaftsteuer. Großzügig stundet der Fiskus das Geld, bis die alte Dame das Haus für leider nur 90 000 Euro verkauft hat. Dann kassiert das Finanzamt die 30 000 Euro. Die restlichen 60 000 Euro will die kinderlose Rentnerin nach ihrem Tod absolut steuerfrei vererben. Dem Notar fällt dazu nur ein Tipp ein: Zuwendungen an politische Parteien sind nach § 13 Absatz 1 Nummer 18 des alten wie des neuen Erbschaftsteuergesetzes garantiert steuerfrei.

Schöner als in Focus Online kann man es doch nicht (be)schreiben … Oder?

5 Kommentare zu “Der Murks mit der Erbschaftssteuer”

  1. Von Sebastian:

    Wenn ich sowas lesen muss, fühlt sich meine Galle abrupt dazu verpflichtet, den Weg durch meinen Rachen ins Freie zu nehmen und dort verlustigt mit den Rest-Hirnen unserer Politiker zu spielen. Die scheinen nämlich nicht mehr in den Köpfen selbiger zu hausen, sondern ein vazierendes Leben zwischen ähnlich ausgebildenden Amöben zu führen.

    Was hier in Deutschland vor sich geht muss doch jeden, der noch nicht völlig verblödet ist, in den Wahnsinn treiben. Angesichts einer solchen Entwicklung hege ich unverblümte Zweifel was meine Zukunft und vielleicht mal die meiner Kinder angeht. Will ich denn wirklich, dass es so weiter geht? Nein, ich glaube ich bin mir ziemlich sicher, dass irgendwann eine Generation kommen muss, die sich nicht, wie die jetzige, höchstens auf den leisen Widerstand in Form von Onlineforen und -blogs stützt, sondern zur Tat schreitet und diesem Trauerspiel, dass unsere übersättigten, unfähigen Politiker veranstalten, ein Ende setzt.

  2. Von Berndhard:

    Wie so viele Gesetze und Verordnungen in den letzten Jahren, so kommt mir auch dieses neue Erbschaftssteuerrecht wie ein Stück aus dem Tollhaus vor. Wie können Politiker solche Gesetze verabschieden? Wahrscheinlich nach dem Motto, erarbeiten lassen von der Großindustrie, lesen, nicht verstehen, din den Ausschüssen nicht anwesend sein aber in der entscheidenden Sitzung eifrig nicken bzw. für die Zustimmung die Hand heben.

  3. Von Heinrich:

    40 Jahre jünger und ich würde diesem Land den Rücken kehren – Arme werden immer ärmer – Reiche
    immeer reicher und die Politiker – sollen zum Mond geschickt werden

  4. Von Stefan F.:

    Dieser Artikel beschreibt in hervorragender Weise die Situation in unserem Land. Einfache Beamte, Angestellte, Arbeiter und Rentner, aber auch einfache freischaffende Berufler und Inhaber von Kleinbetrieben müssen die Konsequenzen aus den wirtschatlichen Schieflagen tragen, die die von unserer Regierung beauftragten und hochbezahlten Experten verursacht haben. Ihnen, den Arbeitern, Rentnern usw. wird letztlich die Verantwortung aufgebürdet und diese müssen dann auch über die Steuer für alle Kosten in unbeschnittener Höhe aufkommen. Politiker, Bank- und Industriemanager und sonstige Berater und Funktionäre aus der sogenannten Eliteschicht sitzen zwar am Ruder und treffen die Entscheidungen für unser Land, aber haften bekanntlicherweise nicht mit ihrem Privatvermögen für eintretende Folgeschäden. Schade eigentlich. Denn anderenfalls würden die Richtlinien wohl auch für das neue Erbschaftssteuergesetz ganz anders gesetzt.

  5. Von Günter Stein:

    Es geht bei diesem gestern(24.11.2008) endgültig beschlossenen GEsetz ja nicht um Gerechtigkeit, sondern um den schlechtesten aller Ratgeber. Es geht ums Prinzip.
    Im Prinzip sollen 4 Milliarden Euro an Einnahmen gesichert sein und im Prinzip ist es völlig egal, wo die herkommen. Genau so sieht das Gesetz denn jetzt auch aus.

 

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