Gericht sagt: Pendlerpauschale verfassungswidrig!

Freitag 12. Dezember 2008 von admin
Kategorie: Politik, Steuern |
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Dem Finanzminister wird anders

Haben Sie zufällig da: Zwei Zitronen, Cayenne-Pfeffer, Zimt, etwas Kölnisch Wasser und leicht vergorene Milch? Wenn ja, dann drücken Sie die Zitronen bitte aus, verrühren das Ganze und trinken es in einem Zug aus. Wenn Sie das getan haben, machen Sie in etwa den Gesichtsausdruck, den Finanzminister Peer Steinbrück heute gemacht hat, als die Karlsruher Verfassungsrichter ihr Urteil zur Pendlerpauschale gefällt haben.

„Verfassungswidrig.“

Der Mann, Peer Steinbrück, ist Berufspolitiker. Und für einen Berufspolitiker, dessen primäre Aufgabe ja darin besteht, ordentliche Gesetze zu machen, ist das Urteil „verfassungswidrig“ für eines seiner Gesetze der Super-Gau. Damit wird nichts anderes attestiert als „Unfähigkeit“.

Dabei hatte es doch die Große Koalition so gut gemeint…Man wollte die Staatskasse konsolidieren. Und was liegt da näher, als den Steuerzahler zu bitten, dies zu tun? So wie des Politikers Aufgabe es nun mal ist, Gesetze zu machen, ist es Aufgabe der Bürger, Steuern zu zahlen.

So ähnlich lautete auch die Argumentation des Finanzministers vor den Verfassungsrichtern. Er nannte es „Gestaltungshoheit“. Wörtlich: „Der Staat muss doch Gestaltungsmöglichkeit haben.“ Was übersetzt heißt: „Natürlich können wir uns das Geld holen, wo wir nur wollen.“

Tja, dumm gelaufen. Eigentlich. Denn wenn man das Karlsruher Urteil bösartig liest, lässt es sich auch so auslegen:

  • Natürlich hat der Staat Gestaltungshoheit.
  • Natürlich kann er Steuern einsammeln, wie er lustig ist.
  • Aber dann bitte schön soll er einfach alle Steuerzahler gleich schlecht behandeln, und schon ist es wieder gut.

Also andersherum: Der Finanzminister ist nicht darüber gestolpert, dass er die von Konrad Adenauer 1955 eingeführte Pendlerpauschale eingeschränkt hat. Er ist darüber gestolpert, dass er Fernpendler doch noch irgendwie begünstigt hat, indem sie die Kosten ab dem 21. Kilometer noch steuerlich geltend machen konnten.

Ich kann mir richtig vorstellen, wie der Finanzminister in sein Bettchen gesunken ist und mit einem langen Seufzer „Ich bin das Opfer meiner eigenen Gutmütigkeit“ eingeschlafen ist.

Hand aufs Herz:

Wir haben ja richtig Glück, dass sich Deutschland in einer Rezession befindet. Jetzt traut er sich nicht, die Pauschale ganz abzuschaffen. Also gilt erst einmal altes Recht für 2007, 2008 und 2009 – und dann schauen wir weiter.

Übrigens:
Heute steht in der Zeitung, dass die geplante Erbschaftsteuer-Reform wohl auch – überträgt man das Karlsruher Urteil von heute auf die neuen gesetzlichen Regelungen – in weiten Teilen verfassungswidrig ist. Die ersten Kläger scharren schon mit den Füßen. Es bleibt also spannend.

Aber vielleicht ist das ja ein Tipp für Sie:

„Immer habe ich den gleichen furchtbaren Traum, Herr Doktor“, erzählt der Endvierziger. „Ich sitze splitternackt auf einem Felsen, und aus dem Meere kommt ein grässliches Ungeheuer, das mir die Eingeweide aus dem Körper nagt.“ Der Psychiater rät: „Nehmen Sie einen Steuerberater!“

Ein Kommentar zu “Gericht sagt: Pendlerpauschale verfassungswidrig!”

  1. Von Vergin, Hansdieter:

    Sehr geehrter Herr Stein.

    Jede Woche freue ich mich auf Ihr Mail.
    Da kann man so erfrischend lachen.
    Das geht einem so richtig von der Leber.
    Gerne würde ich einige Ihrer Kommentare auf meiner Homepage veröffentlichen.
    http://www.binismus.de/html/mensch___umwelt.html

    Würden Sie mir das gestatten?

    Mit freundlichem Gruß.
    H. Vergin

 

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