Für gute Vorsätze ist es nie zu spät
So. Weihnachten ist geschafft. Neujahr ist geschafft. Und ich bin geschafft. Mein Versuch, auf einer Übungspiste in den Tiroler Alpen einen einfachen Salto mit doppelter Steißbeinlage hinzulegen, hat mein Kreuzband im rechten Knie geärgert. Und weil es sich so geärgert hat, ist es ausgerissen. Ohne diesen Ausreißer wiederum fühlte sich schlagartig mein Meniskus vereinsamt. Das hat ihm einen Sprung versetzt. Und meine Krankenkasse in Panik.
Sie sehen: Man braucht für Unfälle auf der Piste nicht immer einen zufällig vorbeifahrenden CDU-Politiker.
Andererseits beschert mir die Ski-Zwangspause und die akute Unlust, mit steifem Knie durch die Welt zu laufen, etwas mehr Zeit für andere Dinge. Zeit, die man sinnvoll nutzen kann. Zum Beispiel für einen Blick auf die schlechtesten Gesetze des Jahres 2008. Und glauben Sie nicht, da gäbe es keine schlechten Gesetze, die den Köpfen und Gesinnungen unserer Damen und Herren Politiker entsprungen sind. Ganz im Sinne des römischen Staatsmannes Tacitus, der schon im ersten Jahrhundert vor Christus treffend feststellte: „Früher litten wir an den Verbrechen, jetzt an den Gesetzen.“
Das können Sie übrigens wörtlich nehmen: In den vergangenen fünf Jahren haben allein die Gesetze zur inneren Sicherheit zwölfmal gegen das Grundgesetz verstoßen. Nun gut, die Bundesverfassungsrichter wollen ja auch was zu tun haben.
Und wie sehen die Top 3 der schlechtesten Gesetze 2008 aus?
Platz 1: Nichtrauchergesetz
Es qualmen die Köpfe. Es qualmt in den Kneipen. Zunächst noch. Dann qualmt zumindest in Bayern gar nichts mehr. Und weil es nicht mehr qualmt, brennt es. Zumindest der CSU unter den Fingern, nach einem ungewohnt schlechten Wahlergebnis. Also lässt man wieder qualmen.
Doch was die Bayern ganz allein schaffen – ein einziges Hin und Her beim Nichtraucherschutz -, dafür sorgen in anderen Bundesländern die Gerichte – oder die Länderchefs gleich selbst.
Teils darf in abgegrenzten Räumen weiterhin geraucht werden, teils wird die Erlaubnis zum Inhalieren von der Quadratmeterzahl des Lokals abhängig gemacht. Je nach Bundesland gibt es zudem unterschiedliche Regelungen, wonach die Raucherbereiche vom Hauptraum mit einer Tür abgetrennt sein müssen – oder keine Theke enthalten dürfen. Thekenfreies Rauchen also.
Und dann meldet sich im Juli 2008 das Bundesverfassungsgericht zu Wort. Und nun darf in Einraumkneipen (Kneipen mit einem Raum, um das mal klar zu definieren, und damit Kneipen, die rein bautechnisch nicht in der Lage sind, Nichtraucherzonen einzurichten) generell wieder geraucht werden. Und: Bis zur Neuregelung der jeweiligen Ländergesetze (bis spätestens 31. Dezember 2009) dürfen die Wirte selbst entscheiden, ob sie einen Raucher- bzw. Nichtraucherbetrieb führen wollen.
Alles klar? Bis Ende 2009 bestimmt. Oder vielleicht. Oder bestimmt vielleicht …
Platz 2: Der Gesundheitsfonds
Der Wettbewerb zwischen den Kassen soll dadurch gestärkt werden, dass jetzt keine Kasse mehr Beiträge direkt erhält, sondern erst alle Einnahmen abliefern muss – und dann weniger davon zurückbekommt. Und weil das Modell so viel Wettbewerb fördert und man ganz viel sparen kann, steigen die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung von durchschnittlich 14,9 Prozent auf 15,5 Prozent. 92 Prozent aller Versicherten zahlen jetzt mehr.
Bekommen Sie auch mehr?
- Natürlich nicht beim Zahnersatz, den muss man ja extra versichern.
- Auch nicht bei Vorsorgeleistungen. Vorsorge bleibt weitestgehend Privatvergnügen.
- Auch nicht bei den gesetzlich versicherten Selbstständigen. Im Gegenteil. Denen wird mit Einführung des Fonds erstmal das Krankentagegeld gestrichen. Sollen das diese Lumpen doch noch mal extra versichern. Außerdem: Was ist das für eine Unverschämtheit, als Selbstständiger auch noch krank zu werden?
Aber das Beste: Obwohl jetzt 92 Prozent aller Versicherten mehr zahlen als jemals zuvor, reicht das hereinkommende Geld nicht aus. Mehr drin, weniger raus, höheres Defizit. Aha.
Und weil das Gesetz handwerklich so gut gemacht ist, liegen derzeit drei Dutzend Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht vor. Man darf gespannt sein – und zahlen.
Platz 3: Neues Unterhaltsrecht
Was ist eigentlich Ihre Alte wert, wenn es eine Neue gibt? Und was, wenn die Neue was noch Neueres hat, aber die Alte was altes Neues? Oder wenn es was Neues von einer Alten gibt, die gar keine Neue ist, aber was Neues erwartet?
Diese Frage regelt das neue Unterhaltsrecht, das am 1. Januar 2008 in Kraft getreten ist. Doch auch für dieses Gesetz gilt: Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht.
Die Idee:
Kinder, egal ob ehelich oder nicht, sollen bessergestellt werden. Wenn das Geld nicht reicht, um alle Beteiligten glücklich zu machen, müssen die verflossenen Gatten sich fortan mit dem begnügen, was die lieben Kleinen übrig gelassen haben.
Auch zeitlich ist der Betreuungsunterhalt, also das Geld, das ein Partner bekommt, wenn er zu Hause bleibt und den Nachwuchs hütet, limitiert: Der unterhaltspflichtige Ex-Gatte – meist noch immer der Mann – muss nur so lange zahlen, bis das jüngste Kind drei Jahre alt ist. Dann ist die Zeit auch für die treu sorgenden Mütter wieder reif, sich eine Vollzeitstelle zu suchen und den eigenen Lebensunterhalt selbst zu verdienen.
Doch was schreibt „Focus online“ so treffend dazu:
„Die Tatsache, dass inzwischen nur noch diejenigen, die zu alt oder zu krank zum Arbeiten sind, länger als drei Jahre Geld von ihrem Ex bekommen sollen, goutieren bei Weitem nicht alle Betroffenen. Selbst die Gerichte wissen nicht so recht, wie sie mit den neuen Vorschriften umgehen sollen. So vertreten derzeit die sechs Senate beim Oberlandesgericht Düsseldorf sechs konträre Meinungen.“
Da kann man ja nur hoffen, dass man – je nachdem, ob Männlein oder Weiblein – vor dem richtigen Gericht landet. Oder der andere vor dem Falschen. So oder so.
Übrigens: Das Erbschaftsteuergesetz hätte auch gute Chancen auf einen Platz hier gehabt. Mist, ist erst zum 1. Januar 2009 in Kraft getreten. Aber gut – in der Ausgabe 1 im Jahr 2010 sprechen wir uns wieder. Kommt noch…


Hallo Herr Stein :-),
wie lauten denn Ihre guten Vorsätze fürs neue Jahr 2009? Und wie Ihre schlechten?
Herzlichst aus Nürnberg
und ein erfolgreiches neues Jahr 2009
Guenther P. Mairoth