Optimistischer Wochenanfang

Montag 26. Januar 2009 von admin
Kategorie: Allgemein, Personal & Arbeitsrecht |
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Ich muss gleich zum Wochenanfang mal Werbung in eigener Sache machen: Wenn Sie etwas auf die Ohren bekommen möchten UND gute Tipps zum Wochenstart lieben UND sich dann auch noch über einen GRATIS-Download zu den neuen Urlaubsregelungen nach dem bahnbrechenden EuGH-Urteil freuen möchten – dann klicken Sie mal hier – und hören sich SteinsPod an – den neuen Newsletter zum Hören. Voll mit Tipps, die Sie direkt umsetzen können!

Apropos hören:

Der Bundesbank-Chef Professor Axel Weber scheint, so hört man, ein ganz besonders großer Optimist zu sein. Er hat via Interview verlauten lassen, dass seiner Ansicht nach die Arbeitslosenzahlen in 2009 nicht wesentlich steigen werden.

Er sagt zwar, dass der wirtschaftliche Abschwung stärker und weltweit umfassender ist, als dass selbst die Experten seiner Bank erwartet haben. Vor allem aber die „rechtzeitig“ von der Bundesregierung auf den Weg gebrachten Konjunkturpakete würden klar Wirkung zeigen und Impulse für die Konjunktur bringen. Insgesamt rechnet er damit, dass die Wirtschaft schon im Herbst wieder leicht wachsen kann und sich die Konjunktur 2010 weiter erholt.

Und seine Prognose zum Arbeitsmarkt?

Die lautet so: „Ich rechne nicht damit, dass die Arbeitslosenzahlen 2009 dramatisch ansteigen … Die gegenwärtige Krise wird nicht zu neuer Massenarbeitslosigkeit führen. Die Unternehmen sind gut gerüstet für schwere Zeiten und haben auf den Einbruch bislang auch nicht in größerem Maß mit Entlassungen reagiert.“

Nun ist der Herr Professor ein nachweislich kluger und besonnener Mann. Ich denke, ich werde ihm mal glauben – und damit die Woche gleich mit einer positiven Aussicht beginnen. Herz, was willst du mehr?

Vielleicht noch den Tipp des Tages? Hier ist er – beziehungsweise Teil 1 davon, Teil 2 folgt dann am Mittwoch!

Top 10 der Zeugnisfallen – Worauf Sie immer achten sollten!

Immer wieder tappen Arbeitgeber in altbekannte Zeugnisfallen. Damit Sie diese gekonnt erkennen bzw. umgehen können, hier und in den kommenden Ausgaben die Top 10 der am häufigsten begangenen Fehler:

Falle 1: Papier ist nicht gleich Papier
Einige Arbeitgeber meinen immer noch, für Zeugnisse würde normales DIN-A4-Papier genügen, obwohl sie für die Geschäftstätigkeit besonderes Firmenpapier verwenden. Damit ist die Zeugnisklage vorprogrammiert, denn Arbeitnehmer haben Anspruch auf die üblicherweise verwendeten Firmenbogen.

Meine Empfehlung:
Erstellen Sie ein Zeugnis von vornherein auf dem üblichen Geschäftspapier, und ersparen Sie sich so unnötige Streitigkeiten, bei denen Sie nur verlieren können.

Falle 2: Sie haben kein Zurückbehaltungsrecht
Viele Arbeitgeber gehen davon aus, dass sie ein Zeugnis so lange zurückbehalten könnten, wie sie selbst noch Ansprüche gegen den Mitarbeiter haben. Das ist jedoch ein Irrglaube. Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses alle Arbeitspapiere – und damit auch das Zeugnis – herauszugeben.

Das gilt auch dann, wenn Sie von Ihrem ehemaligen Mitarbeiter noch nicht alle Betriebsmittel (Handy, PC usw.) zurückbekommen haben.

Falle 3: Akademische Titel
Nur allzu oft müssen Zeugnisse allein deshalb neu ausgefertigt werden, weil ein erworbener akademischer Titel nicht im Zeugnis erwähnt wurde. Das gilt nicht nur für die Titel „Dr.“ und „Prof.“, sondern insbesondere für akademische Grade wie den „Dipl.-Kfm.“ oder den „Dipl.-Ing.“.

Lassen Sie sich auf solche „Titelkämpfe“ nicht ein und fügen Sie dem Namen von vornherein den akademischen Grad hinzu.

 

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