Den Gewinneinbrüchen folgen nun die Verluste: Deutschlands 110 größte börsennotierte Unternehmen, die in den drei wichtigsten Indizes Dax, MDax und TecDax notiert sind, werden im abgelaufenen Quartal voraussichtlich insgesamt einen Nettoverlust von 3,6 Mrd. Euro einfahren (Vorjahresquartal = +13,1 Mrd. Euro)
Du meine Güte. Wurde gestern nicht erst verkündet, dass sich die Stimmung in der deutschen Wirtschaft aufhellt? Was denn nun?
Das Handelsblatt verkündet heute:
„So schlecht wie im abgelaufenen Quartal standen Deutschlands Unternehmen zuletzt vor sechs Jahren dar.“ Und: Angesichts der katastrophalen Entwicklung im Schlussquartal zeichnet sich im Gesamtjahr 2008 ein Gewinneinbruch von 35 Prozent gegenüber dem Boomjahr 2007 ab – doppelt so viel wie in Resteuropa und den USA.
Und woran liegt es?
Grund für die Schwäche sind nach Expertenmeinung die vielen konjunkturabhängigen Konzerne im Dax. Ihr hoher Exportanteil macht sie zudem besonders anfällig für den Abschwung der Weltwirtschaft.
Wie sieht die Zukunftsprognose aus?
In den letzten sechs Monaten fielen bei den Dax-Konzernen die Schätzungen für den Nettogewinn im laufenden Jahr um fast 40 Prozent. Betroffen ist besonders die klassische Industrie. Hier haben Unternehmen wie der Chemieriese BASF und der Stahlhersteller Thyssen-Krupp ihre Altaufträge abgearbeitet. Nun kommt die weltweite Auftragsschwäche voll zum Tragen.
Doch es kommt noch „besser“:
Nimmt man die Rezessionen in den vergangenen 40 Jahren zum Maßstab, dann brachen die Nettogewinne durchschnittlich um die Hälfte ein. Das dürfte diesmal angesichts des schwersten Konjunktureinbruchs in der Nachkriegsgeschichte kaum ausreichen.
Was heißt das für uns?
Warm anziehen – und konzentrieren auf das Kerngeschäft. Denn auch das ist sicher: Auch diese Krise wird vorübergehen. Und wie ein Rennläufer, der auch im Winter nicht auf das Training verzichtet hat, stehen dann die Unternehmen am besten da, die nicht den Kopf in den Sand gesteckt, sondern die Hausaufgaben gemacht haben. So einfach ist das.
Apropos einfach.
Nicht immer einfach ist es, ein arbeitsrechtlich einwandfreies Zeugnis zu schreiben. Wie Sie die schlimmsten 10 Fehler dabei vermeiden, erfahren Sie in der kleinen Serie Top 10 der Zeugnisfallen – Worauf Sie immer achten sollten!, die ich kürzlich mit den Fehlern 1 bis 3 begonnen habe. Hier nun die Fehler Nummer 4, 5 und 6. (Schon mal vormerken: Den letzten Teil gibt es am Freitag.)
Falle 4: Wenn Sie es zu gut meinen …
Aus Angst vor zermürbenden Kündigungsschutzprozessen neigen einige Arbeitgeber dazu, mit ihren gekündigten Arbeitnehmern „Zeugnis-Deals“ abzuschließen. Dabei verzichten die Arbeitnehmer auf eine Klage und erhalten im Gegenzug ein besonders positives Zeugnis.
Das ist in Ordnung, wenn das Zeugnis wahrheitsgemäß bleibt. Werden allerdings falsche Aussagen getroffen (z. B. Ehrlichkeit bestätigt, obwohl wegen Unterschlagung oder Diebstahls gekündigt wurde), kann dies zu einer Schadenersatzpflicht des ausstellenden Arbeitgebers führen, wenn
- das Zeugnis objektiv unrichtig ist (falsche Angaben, Auslassungen),
- das Zeugnis in Kenntnis der Unrichtigkeit ausgefertigt wurde,
- sich der neue Arbeitgeber auf die Angaben verlassen und
- er hierdurch einen Schaden erlitten hat.
Falle 5: Einzelereignisse
Eine Reihe von Arbeitgebern führen im Arbeitszeugnis bestimmte atypische Einzelereignisse (z. B. einmaliger Fehlbetrag bei 10-jähriger Kassierertätigkeit) auf, weil
diese sie besonders geärgert haben. Hierbei wird aber vergessen, dass ein Arbeitszeugnis einen Gesamteindruck vermitteln soll. Daher sollten Sie vereinzelt aufgetretene unbedeutende Fehlleistungen oder kleinere Schwächen im Zeugnis außen vor lassen und sich stattdessen auf das Gesamtbild konzentrieren.
Falle 6: Unterdurchschnittliche Beurteilung
Grundsätzlich kann ein Arbeitgeber frei entscheiden, wie er die Leistung oder das Verhalten seines Arbeitnehmers bewertet. Gibt er einem Arbeitnehmer allerdings eine schlechte Beurteilung, muss er ggf. vor Gericht darlegen und beweisen können, dass der Arbeitnehmer tatsächlich unterdurchschnittliche Leistungen erbracht hat. Gelingt dieser Beweis nicht, muss der Arbeitgeber ein besseres Zeugnis ausstellen.
Meine Empfehlung:
Sind Sie sich nicht sicher, ob Sie das Gericht davon überzeugen können, dass Ihr Mitarbeiter unterdurchschnittliche Leistungen abgeliefert hat, stellen Sie ihm im Zweifelsfall ein durchschnittliches Zeugnis aus. Dann sind Sie beweisrechtlich auf der sicheren Seite, solange die Aussagen wahrheitsgemäß sind.

