Du meine Güte, geht so eine Woche schnell herum
Am Montag habe ich mit der kleinen Serie „Die 10 schlimmsten Fehler in Arbeitszeugnissen“ angefangen – und schon bin ich mit dem heutigen Freitag am Ende dieser Serie angekommen. Und der erste Monat des Jahres ist auch schon rum.
Ich weiß ja nicht, wie es Ihnen geht. Aber mir kommt es vor, als würde dieses Jahr noch einmal viel schneller rasen, als die Jahre zuvor. Und die waren schon verteufelt schnell.
Wobei ich mir – was das Jahr 2009 betrifft – eine Menge Menschen vorstellen kann, denen dieses Jahr gar nicht schnell genug vorübergehen kann. Der Grund liegt auf der Hand:
So nach und nach scheinen sich die schlimmsten Befürchtungen in Zusammenhang mit der aktuellen Wirtschaftskrise zu bestätigen. Seit gestern wissen wir: In den USA sind so viele Menschen arbeitslos wie seit mehr als 40 Jahren nicht. Und auch in Deutschland hat die Krise den Arbeitsmarkt voll erfasst. Mit dem stärksten Anstieg der Erwerbslosenzahlen seit drei Jahren auf 3,489 Millionen wächst auch bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) die Sorge vor einer dramatischen Verschlechterung der Lage.
Aber Achtung:
Sie kennen mich und meine Ratschläge. Einer davon lautet: Versuchen Sie, wo immer möglich, betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden. Sonst schneiden Sie sich beim Anspringen des Konjunkturmotors (was für das Frühjahr 2010 prognostiziert wird) nur ins eigene Fleisch. Wenn dann nämlich die Fachkräfte fehlen, um beim Aufschwung wirklich dabei zu sein, kann es Ihnen sonst – wie so manchem Unternehmen in 2005, beim letzten Rezessionsende – passieren, dass Sie Aufträge ablehnen müssen, weil Personal fehlt.
Und vielleicht wissen Sie es ja noch gar nicht:
Im Konjunkturpaket II hat die Koalition noch eine Verbesserung (aus Arbeitgebersicht) für das Kurzarbeitergeld eingebaut:
Müssen bislang Sie als Arbeitgeber die Sozialversicherungsabgaben für kurzarbeitende Arbeitnehmer selbst schultern, bekommen Sie nun – befristet auf 2009 und 2010 – die Hälfte der Abgaben von der Agentur für Arbeit erstattet. Schicken Sie die kurzarbeitenden Arbeitnehmer auf eine beruflich veranlasste Aus-, Weiter- oder Fortbildung, gibt es sogar die gesamten Sozialabgaben zurück (mehr dazu erfahren Sie heute übrigens in „Steins Woche“ – dem Gratis-Newsletter mit dem etwas anderen Wochenrückblick!)
By the way:
Mein Vater (der immer ein etwas pessimistisches Bild von der Welt zeichnet – (also von mir hat er das nicht!)) – meinte gestern am Telefon:
„Das war es mit den Jobs. Jetzt gibt es keine mehr!“
Da hat er aber Unrecht: Auch wenn die Aussicht für den Arbeitsmarkt düster ist, die aktuelle Lage ist es keineswegs. So haben die Arbeitsagenturen derzeit knapp eine halbe Million freie Stellen in ihrer Datenbank gespeichert – 90 Prozent davon sind sofort zu besetzen.
Falls Sie jemanden kennen, der gerade auf Jobsuche ist:
Gute Chancen haben vor allem Mitarbeiter in der Pflege, im Bildungs- und Gesundheitsbereich. Erstaunlich auch: Trotz der Krise in der Automobilbranche werden sogar noch Metallhandwerker, Elektriker und Schlosser gesucht.
Die Top 10 der freien Stellen aber markieren wie immer die üblichen Verdächtigen: Verkäufer, Warenkaufleute, Kellner und Ingenieure.
Doch damit nun zum versprochenen letzten Teil der
Top 10 der Zeugnisfallen – Worauf Sie immer achten sollten!
Diesmal geht es um die Fehler 7, 8, 8 und 10. Hier sind sie:
Falle 7: Wenn der Falsche unterschreibt …
Schließt ein Arbeitszeugnis mit dem gedruckten Namen des Arbeitgebers, darf es auch nur von diesem unterschrieben werden. Eine Vertretung bei der Unterschrift ist nach der Rechtsprechung nicht mit der Bedeutung des Arbeitszeugnisses vereinbar.
Meine Empfehlung:
Lassen Sie das Zeugnis von vornherein von jemand anderem ausfertigen (z. B. Abteilungsleiter). Wird nämlich eine andere Person als Aussteller genannt, kann diese auch
selbst unterschreiben.
Falle 8: Übergroße Unterschrift
Manche Arbeitgeber glauben, alles richtig gemacht zu haben, und tappen dennoch in eine Falle, weil sie einfach zu groß unterschreiben. Teilweise wird nämlich eine übergroße Unterschrift als Distanzierung vom zuvor Geschriebenen verstanden. Klingt seltsam – ist aber geltende Rechtsprechung.
Versuchen Sie sich daher, bei der Unterschrift in der Höhe auf maximal 5 cm zu beschränken.
Falle 9: Ironie hat im Zeugnis nichts zu suchen
Auf offensichtlich ironisch oder sarkastisch formulierte Zeugnisse reagieren Arbeitsrichter allergisch. Dennoch kommen Arbeitgeber immer wieder auf die Idee, einem unliebsamen Arbeitnehmer auf diesem Weg „eins auszuwischen“, und erleiden dann vor Gericht Schiffbruch. Ersparen Sie sich eine solche Schmach, und versuchen Sie, auch nach einem konfliktreichen Arbeitsverhältnis ein einigermaßen wohlwollend oder zumindest neutral formuliertes Zeugnis anzufertigen.
Falle 10: Besonderheiten des Ausbildungszeugnisses
Arbeitgeber, die nur selten ausbilden, übersehen häufig, dass ein Ausbildungszeugnis – anders als ein Arbeitszeugnis – automatisch mit Ende der Ausbildung ausgestellt werden muss. Warten Sie daher nicht, bis Ihr Auszubildender Sie zur Zeugniserteilung auffordert, sondern überreichen Sie das Ausbildungszeugnis im Anschluss an die Abschlussprüfung. So sind Sie immer auf der sicheren Seite.
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