Ich bin NEU!
Klappe halten!
Montag 2. Februar 2009 von admin
Kategorie: Steuern |
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Ärgern Sie sich auch manchmal über das scheinbar lästige Thema „Märzklausel?“ Wenn ja, habe ich heute in „SteinsPod“ – das ist die kostenlose Wochenvorschau zum Hören – etwas Besonderes für Sie. Ein aktuelles rechtssicheres Berechnungsbeispiel zum kostenlosen Download.

Wie komme ich darauf?

Eine Leserin hat derzeit Ärger mit einem Betriebsprüfer, der beim Thema „Einmalzahlungen“ der (ich zitiere jetzt wörtlich:) „der größte Stinkstiefel ist, der mir jemals untergekommen ist.“

Den Ärger der Leserin kann ich gut verstehen. Denn wie derzeit teilweise die Betriebsprüfungen ablaufen, ist gelinde gesagt unter alle Kanone. Doch woran liegt das?

Sie müssen sich das so vorstellen:

Vor allem die Lohnsteueraußenprüfer werden von ihrem Finanzamt ausschließlich an den an Zusatzeinnahmen erbrachten Summen gemessen. Dazu werden – ähnlich wie in einer Fußballtabelle – die Ergebnisse gesammelt und bewertet. Aus diesen Ergebnissen wird dann eine Hitliste der besten und der „schlechtesten“ Prüfer erstellt. Wer besonders gut ist, bekommt auch die „guten“ Prüfaufträge. Wer schlecht ist, muss sich mit den Problemfällen herumschlagen.

Dazu kommt:

Rund 300.000 Euro mindestens soll ein Betriebsprüfer pro Jahr bringen. Schafft er das nicht, kann er sich schnell auf einem anderen Posten irgendwo im Keller der Behörde wiederfinden.

Deshalb auch meine immer wieder geäußerte Empfehlung:

Egal wie nett der Mensch auch zu sein scheint, der da bei Ihnen im Unternehmen die Prüfung macht. Es gilt die oberste Devise für alle Arbeitnehmer: Klappe halten!

Bestimmen Sie einen festen Ansprechpartner für den Prüfer. An den darf er sich direkt wenden. Alles andere ergibt sich dann.

Natürlich – der Prüfer darf jeden Mitarbeiter ansprechen. Aber er kann sich nicht dagegen wehren, wenn die oder der Angesprochene sagt: „Tut mir leid. Dazu kann ich keine Auskunft geben. Wenden Sie sich bitte an Ihre Ansprechpartnerin Frau Müller. Die hilft Ihnen gerne weiter.“

 

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