Thema Resturlaub 2008/2009 – Das gilt jetzt wirklich

Freitag 13. Februar 2009 von admin
Kategorie: Allgemein, Personal & Arbeitsrecht |
Merken »
RSS Feed »
Versenden »
Kommentieren »
Twitter Mich »

Resturlaub

Kennen Sie den Roman „Resturlaub“ von Tommy Jaud? Ein Mann kurz vor Midlife-Crisis und Hochzeit macht sich heimlich aus dem Staub und landet in Buenos Aires. Ein zum Brüllen komischer Roman – und in der Hörbuchversion, vorgelesen von Christoph Maria Herbst, noch besser.

Wie ich auf das Thema komme?

Ganz einfach. Wie Sie vielleicht wissen, gibt es neben „Steins Woche“ noch eine Reihe anderer Newsletter von mir. Unter anderem auch den kostenlosen FAQ Daily – ein Newsletter, in dem ich jeden Tag eine arbeitsrechtliche Leserfrage beantworte. Diese Fragen werden mir unter stein@bwr-media.de von den Leserinnen und Lesern geschickt.

Die Sache hat einen kleinen Haken:

Derzeit habe ich einen Frage-Rückstau. Sprich: Es sind noch eine Reihe von Fragen offen. Deshalb habe ich mir am Wochenende das Vergnügen gemacht und die offenen Fragen nach Themen sortiert. Und siehe da: Das Thema „Resturlaub“ ist derzeit besonders beliebt.

Unter dem Strich ist das kein Wunder, denn erstens…

…gibt es ein neues Urteil des Europäischen Gerichtshofs mit „Folgeurteil“ des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf, wonach der Jahresurlaub von Arbeitnehmern, die ihn aus krankheitsbedingten Gründen nicht nehmen konnten, grundsätzlich nicht verfällt (siehe unten).

Andererseits naht der 31. März mit Riesenschritten. Das ist der Stichtag, bis zu dem aus dem Jahr 2008 übertragener Resturlaub genommen sein muss. Sonst verfällt er in den meisten Betrieben endgültig (es sei denn, ein für das Unternehmen geltender Tarifvertrag regelt ausdrücklich etwas anderes).

Doch vielleicht sind Sie ja von diesem Thema auch betroffen? Oder Sie kennen jemanden, der betroffen ist. Deshalb hier einmal ganz kompakt, was denn nun in Bezug auf den Resturlaub gilt:
———————————————————————————————————–
- Anzeige –

Gratis-Download

Mitarbeiterführung in Krisenzeiten -  So vermeiden Sie die 10 schlimmsten Fehler

In vielen Unternehmen überschlagen sich momentan die Ereignisse. Betriebe, die bis vor kurzem noch optimistisch in die Zukunft schauen durften, wissen nicht, wie es weitergehen soll. Was gestern eherner Grundsatz war, ist heute schon passé.

Auch wenn Finanzmarktkrise und Rezession sich noch nicht auf Ihr Unternehmen ausgewirkt haben: Ihre Mitarbeiter sind durch die Medien oder auch erste Beispiele von Kurzarbeit im Freundes- oder Bekanntenkreis extrem sensibilisiert. Angst und Unsicherheit machen sich breit. Aber:

Hier sind Sie als Führungskraft gefragt!

  • Es liegt an IHNEN, ob Ihr Team motiviert oder demotiviert arbeitet.
  • SIE haben es in der Hand, ob Dienst nach Vorschrift oder Dienst nach dem Motto “Jetzt erst recht!” gemacht wird.
  • SIE sind der Schlüssel dazu, ob die Geschäftsleitung über Ihre Abteilung sagt: “Die Abteilung hat er im Griff” oder “Seine Abteilung ist zum Sauhaufen geworden!”

Wenn Sie das genauso sehen, kommt der GRATIS-Spezialreport “Mitarbeiterführung in Krisenzeiten – So vermeiden Sie die 10 schlimmsten Fehler” gerade richtig!

Mit diesem PDF-Gratis-Download erhalten Sie

  • 7 bewährte Rezepte gegen Angst und Unsicherheit in Ihrem Team
  • 12 Tipps, wie Sie schwierige Mitarbeitergespräche erfolgreich führen
  • Betriebsbedingte Kündigungen: So kündigen Sie Mitarbeitern so menschlich wie möglich
  • Antihaltung: So gehen Sie vor, wenn Mitarbeiter sich gegen den Arbeitgeber wenden
  • So bereiten Sie sich auf Emotionen in Mitarbeitergesprächen vor
  • Und vieles mehr …

Ich habe diesen Report schon gelesen und muss sagen: Die Tipps sind klasse. Klicken Sie gleich hier zum Download!
—————————————————————————————————————

„Resturlaub 2008/2009: Das gilt jetzt wirklich.“

Es kommt immer mal wieder vor, dass man im Lauf eines Jahres nicht den gesamten Urlaub nehmen kann. Doch wenn Sie dann jetzt noch aus dem Vorjahr einige Tage übrig haben, werden Sie diese nicht verfallen lassen wollen. Was also tun?

Ich sage es Ihnen gleich. Doch eines vorweg:

Wenn es nach dem Gesetzgeber geht, müssen Sie Ihren Urlaub stets komplett im laufenden Kalenderjahr nehmen (§ 7 Abs. 3 Satz 1 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)). Deshalb findet die Übertragung auf das Folgejahr – übrigens nicht automatisch, sondern nur auf Ihren Antrag hin – nur in Ausnahmefällen statt:

Urlaub wird nur dann übertragen, wenn…

  • Wenn zu viel zu tun war
    Hat Ihr Arbeitgeber Ihnen den Urlaub in 2008 aus dringenden betrieblichen Gründen nicht gewährt, können Sie den Resturlaub noch bis zum 31.3.2009 nehmen. Tun Sie es nicht, verfällt er.
    Tipp:
    Im Übertragungszeitraum MUSS Ihr Arbeitgeber Ihnen Ihren Urlaubswunsch in jedem Fall genehmigen. Auch dann, wenn (eigentlich) dringende betriebliche Erfordernisse Ihrem Urlaubswunsch entgegenstehen.
  • Wenn Sie krank waren
    Konnten Sie Ihren Urlaub 2008 wegen einer Krankheit nicht nehmen, gilt im Prinzip wie bei den betrieblichen Gründen: Sie müssen den Urlaub bis zum 31.3.2009 nehmen.

    • Beispiel 1:
      Sie haben Anspruch auf 24 Arbeitstage Urlaub pro Jahr. Davon haben Sie im Jahr 2008 nur 5 genommen. Von Mitte Juni 2008 bis Anfang 2009 waren Sie ununterbrochen arbeitsunfähig krank.
      Lösung:
      Wollen Sie Ihre verbleibenden 19 Tage aus diesem Urlaub noch nehmen?
    • Beispiel 2:
      Wie Beispiel 1. Sie sind allerdings bereits Mitte Dezember an Ihren Arbeitsplatz zurückgekehrt. In diesem Fall müssen Sie so viele Resturlaubstage wie möglich noch im Dezember 2008 genommen haben. Die Tage, die danach noch übrig sind, können Sie bis zum 31.3.2009 nehmen. Ihr Arbeitgeber muss auch hier Ihren Urlaubsantrag abnicken.

Das ist jetzt NEU:

Konnten Sie Urlaub aus dem Vorjahr nicht nehmen, weil Sie krank waren, und können Sie diesen Urlaub auch nicht bis zum 31.3. nehmen, weil Sie weiterhin krank sind, müssen mindestens 4 Wochen des Urlaubs weiter fortgeschrieben werden. So der Europäische Gerichtshof (EuGH, Urteil vom 20.01.2009, Az. C-350/06).

Und wie sieht das aus, wenn Sie den Urlaub ausbezahlt haben wollen?

Schlecht. Denn Resturlaub muss der Arbeitgeber nur dann auszahlen, wenn das Arbeitsverhältnis endet, Sie den Urlaub bis dahin nicht mehr nehmen konnten und der Urlaubsanspruch noch nicht verfallen ist. Am ehesten kommt dies bei einer Kündigung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens bzw. bei einer fristlosen Kündigung in Betracht – und in Bezug auf das neue EuGH-Urteil.

Ein Kommentar zu “Thema Resturlaub 2008/2009 – Das gilt jetzt wirklich”

  1. Von Sonja Krause:

    Resturlaub ist ein blödes Thema. Die meisten Arbeitnehmer machen sich für den Arbeitgeber krumm und dann “darf” man den Urlaub zu einer Zeit nehmen, wo das Reisen in Deutschland und Europa wirklich keinen Spaß macht.

    Letztens hat mich ein Reiseveranstalter darauf gebracht, dass man doch zu der Zeit am Besten nach Indien fahren sollte. Dann grämt man sich nicht und freut sich über die Schönen Dinge dieser Welt.

 

Artikel kommentieren

Bitte füllen Sie alle mit * gekennzeichneten Felder aus!