Ist Eisholen wirklich verboten?

Freitag 15. Mai 2009 von admin
Kategorie: Allgemein, Personal & Arbeitsrecht |
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frau_mit_blumeWer Gutes tut …

Ich oute mich mal. Eigentlich berate ich in meinen Newslettern Arbeitgeber. Doch als Ausgleich sozusagen habe ich mich in einem der Wissensforen für Arbeitnehmer als „Experte” angemeldet. Das sind die Foren, in denen Arbeitnehmer ihre arbeitsrechtlichen Fragen loswerden können und hoffentlich auch beantwortet bekommen. Doch bei manchen Fragen stehen mir gelegentlich die letzten, mir noch verbliebenen Haare zu Berge. Nicht wegen der Fragen, sondern wegen der Sachverhalte.

Man muss, wenn man diese Foren mal liest, wirklich den Eindruck bekommen, dass in Deutschland teilweise Zustände wie im Wilden Westen herrschen. Da wird gemobbt, gedroht, getrickst, getäuscht. Und das auf Seiten der Arbeitgeber!

Mir ist natürlich klar, dass es sich oft um Einzelfälle handelt. Aber ich stelle mir dann immer vor, wie ein verkappter Sozialpolitiker oder ein radikaler Gewerkschafter diese Seiten durchblättert und sich notiert: „Das muss neu geregelt werden … Dieses müssen wir verbieten … Jenes sollte unter Strafe gestellt werden …” Und dann wundern sich manche der Arbeitgeber, warum es aus der Politik immer wieder merkwürdige Gesetzesvorhaben gibt …

Aber wie heißt es so schön: Jeder ist seines Glückes Schmied. Das muss ich leider auch der Dame mitteilen, die im Forum ganz empört die Frage stellt:

„Ist Eisholen wirklich verboten?”

Sie schreibt: „Es gab Ärger, weil ich mir während der Arbeitszeit nur mal schnell ein Eis gekauft habe. Ist das woanders auch verboten?”

Also – falls Sie auch eishungrig sind, hier die Antwort:

Ja! Eigenmächtiges Entfernen vom Arbeitsplatz berechtigt zur Kündigung, weil trotz Bezahlung keine Leistung erbracht wird. Die Dauer des Einkaufs spielt dabei keine Rolle …

Da fällt mir ein – ein Dauerbrenner im Forum ist auch das Thema Urlaub. Immer wieder kommt die Frage auf:

„Muss ich meinen Urlaub für den Chef  abbrechen?”

Hier Entwarnung, wenn Sie Arbeitnehmer sind – hier eine Warnung, wenn Sie Arbeitgeber sind:

Hat sich ein Arbeitgeber entschieden, einem Arbeitnehmer Urlaub zu gewähren (hat er also dem Urlaubsantrag zugestimmt), so ist er daran gebunden und kann dies nicht mehr ohne weiteres rückgängig machen. Er hat auch nicht das Recht, den Mitarbeiter im Urlaub anzurufen oder ihn wegen dringender betrieblicher Belange aus dem Urlaub zurückzurufen. Selbst wenn der Mitarbeiter in seinem Arbeitsvertrag eine Klausel unterzeichnet hat, nach der er sich verpflichtet, den Urlaub unter bestimmten Umständen abzubrechen und die Arbeit wieder aufzunehmen, muss er dies nicht tun – eine solche Klausel ist grundsätzlich unwirksam (Bundesarbeitsgericht, Az. 9 AZR 404). Also: Schönen Urlaub – und tschüss Chef!

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3 Kommentare zu “Ist Eisholen wirklich verboten?”

  1. Von Ina Vogt:

    Guten Tag Herr Stein,

    zu Ihrem Artikel über Urlaub möchte ich zu bedenken geben, das es zwar rechtlich nicht wirklich möglich ist. Aber welcher Arbeitnehmer würde, bei der heutigen Lage, eine “Bitte” des Arbeitgebers ablehnen. Nach dem sicherlich wohlverdientem Urlaub wäre sonst die Zusammenarbeit nicht mehr wirklich erfreulich. Ich habe dann leider immer “Zähneknirschend” zugestimmt.

    Einen schönes Wochenende
    Ina Vogt

  2. Von Victor Mitu:

    Sehr geehrter Herr Stein,
    “Mir ist natürlich klar, dass es sich oft um Einzelfälle handelt.”
    In vielen Ihren Aussagen haben Sie Recht, aber mit oben genante Aussage nicht. Aufgrund von dieser schlechten Wirtschaftslage (für Arbeitsnehmer!) werden die Arbeiter DAUERND “gemobbt, gedroht, getrickst, getäuscht” … und besonders ausländischen Mitarbeiter. Diese Mitarbeiter haben keine Beziehungen! sie können sich nicht gut ausdrucken! sie kennen nicht die Gesetzte und wenn etwas weißt, sie verstehen diese Gesetzte nicht richtig, sie sind allein gelassen auch von Betriebsrat, von Gewerkschaft und auch von einem Rechtanwalt (z. B. weil ihn/ihr die Rechtschutzversicherung nur ein paar Euro gewährt…)

    Also, sie haben Glück! sie haben in Schule aufgepasst, (nicht wie viele), vieleicht haben sie reiche Eltern … sie haben Glück, sie haben viel Zeit zu lesen und wie ich mir vorstelle, haben sie die Seite von Mitarbeitervertreter zu dem Arbeitgeberberater gewechselt. Apropos, so konkrete Beratungsinternetseiten FÜR Mitarbeiter, so wie sie für Arbeitgeber geben, habe ich nicht gefunden!

    Trotzt wenn ich ihre Newsletter lese, verstehe ich genug, (meine ich) wo von meinem Arbeitgeber mich zu schützen kann/soll … So vermeide ich minimal die Katastrophen welche gegen mich gezielt gerichtet sind, sonst wie die anderen schon sagen BIN ich ständig “gemobbt, gedroht, getrickst, getäuscht” und dass von einen GROSSE Arbeitsgeber in Deutschland! LEIDER

    Mit freundliche Grüsse

    Victor Mitu (Ausländer)

  3. Von Günter Stein:

    Hallo Herr Mitu,
    ich habe wirklich die Hoffnung, dass in den meisten Unternehmen das Zusammenleben Arbeitgeber / Arbeitnehmer halbwegs funktioniert. Kein Arbeitgeber sollte Interesse daran haben, seine Mitarbeiter zu schikanieren. Denn so etwas geht früher oder später immer nach hinten los. Ein Unternehmen wie überwiegend demotivierter Belegschaft kann einfach nicht auf Dauer erfolgreich sein. Insofern finde ich es traurig, dass Sie andere Erfahrungen machen müssen und ich WÜNSCHE mir wirklich, dass die nur ein Einzelfall ist – auch wenn Sie sagen, dass Sie nicht so recht daran glauben, dass es sich um einen Einzelfall beziehungsweise anhand der in meinem Beitrag geschilderten Vorfälle, um Einzelfälle handelt!
    Beste Grüße
    GS

 

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