Steins Blog

29. Mai 2009

Neues Grundsatz-Urteil vom Bundesarbeitsgericht!

mittwochIst das gerecht?

Offensichtlich bin ich nicht der einzige Mensch, der sich diskriminiert fühlt (siehe Dienstag). Denn die Richter am Bundesarbeitsgericht beschäftigen sich heute mit dem Fall eines Mannes, der sich ebenfalls als Diskriminierungsopfer betrachtet. Was ist geschehen?

Der Betriebsteil, in dem der Mann arbeitet, wurde geschlossen. Um die schlimme Folge für die Arbeitnehmer (Job weg) wenigstens ein wenig abzumildern, hatte der Betriebsrat mit dem Arbeitgeber einen Sozialplan mit Sozialplanabfindung für alle betroffenen Arbeitnehmer ausgehandelt.

Da das Geld aus dem „Topf” für die Abfindungen aber begrenzt war, hatte der Betriebsrat mit dem Arbeitgeber vereinbart, dass Arbeitnehmer, die kurz vor der Rente stehen, eine geringere Abfindung erhalten als Arbeitnehmer, die aufgrund ihres jüngeren Alters noch länger im Arbeitsleben stehen. Die Überlegung dahinter:

Die Arbeitnehmer, die noch keinen Rentenbezug in Aussicht haben, sind unterstützungsbedürftiger als diejenigen, die bald schon Rente erhalten.

Schließlich müssen diese jüngeren Arbeitnehmer irgendwie die Zeit bis zum Finden eines neuen Jobs überbrücken. Eine höhere Abfindung kann da helfen.

„Das ist ein Verstoß gegen das Verbot der Altersdiskriminierung”, sagte aber nun der ältere  Arbeitnehmer mit der kleineren Abfindung – und klagte sich damit durch alle Instanzen.

Was meinen Sie? Wie haben die Richter am Bundesarbeitsgericht heute entschieden?

  • Der Sachverhalt ist ja wohl klar. Damit werden ältere Arbeitnehmer eindeutig diskriminiert. Das geht überhaupt nicht!
  • Das kann man zwar als Diskriminierung sehen, aber durch das Gesetz ist eine solche Differenzierung gedeckt.
  • Das ist keine Diskriminierung. Wer bald in Rente geht, ist eben außen vor.

Tja, wo machen Sie Ihr Kreuzchen hin?

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Mit der Lösung spanne ich Sie noch ein bisschen auf die Folter und hole ein wenig aus:

Das Urteil ist deshalb so wichtig, weil bislang noch nicht höchstrichterlich geklärt war, ob eine solche Differenzierung nach Alter mit EU-Recht und dem deutschen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Einklang zu bringen ist. Das heißt, die BAG-Richter haben heute sogar ein Grundsatz-Urteil gefällt!

So, und hier ist die Lösung:

  1. Sozialpläne dürfen nach Alter unterscheiden.
  2. In Sozialplänen dürfen rentenberechtigte Arbeitnehmer von Sozialplanleistungen ausgeschlossen werden.
  3. „Rentennahe” Arbeitnehmer dürfen damit auch schlechter gestellt werden als „rentenferne”.

Und was heißt das in Bezug auf dieses kleine Rätsel?

Jetzt scheiden alle Leser aus, die ihr Kreuzchen im oberen Feld gemacht haben. Vielen Dank fürs Lesen bis hierhin. Nächste Woche Freitag lesen wir uns wieder…

Kleiner Scherz …

Die Richter begründen ihr Urteil wie folgt:

Eine damit verbundene unterschiedliche Behandlung wegen des Alters ist von § 10 Satz 3

Nr. 6 AGG gedeckt. Diese Regelung verstößt auch nicht gegen das gemeinschaftsrechtliche Verbot der Altersdiskriminierung. Sie ist im Sinne von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 der Richtlinie 2000/78/EG durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt.

Heißt im Klartext: Hier liegt zwar möglicherweise eine Diskriminierung vor – aber diese ist durch das Gesetz gedeckt. Damit ein Tusch für alle, die das Kreuzchen an der zweiten Stelle gemacht haben!

Dazu die Richter:

„Es entspricht einem allgemeinen sozialpolitischen Interesse, dass Sozialpläne danach unterscheiden können, welche wirtschaftlichen Nachteile den Arbeitnehmern drohen, die durch eine Betriebsänderung ihren Arbeitsplatz verlieren. Diese Nachteile können mit steigendem Lebensalter zunächst zunehmen, weil damit die Gefahr längerer Arbeitslosigkeit typischerweise wächst, und können geringer sein, wenn Arbeitnehmer nach dem Bezug von Arbeitslosengeld in der Lage sind, Altersrente in Anspruch zu nehmen.” (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom26.05.2009, Aktenzeichen 1 AZR 198/08)

Na bitte. Da sage noch einer, dass man bei Steins Woche nichts lernen kann!

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