Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Was tun, wenn sie rückdatiert ist?
Vielleicht kennen Sie ja meinen (kostenlosen) Newsletter „F.A.Q.-Daily – Ihre Frage bitte”, in dem ich jede Woche von Montag bis Freitag eine der vielen arbeits- oder sozialversicherungsrechtlichen Fragen aufgreife, die mir die Leserinnen und Leser so stellen. (Wenn Sie der Newsletter interessiert: Klicken Sie einfach hier. Kostet nix.)
Die Frage von heute habe ich mir für „Steins Woche” aufbewahrt. Dafür ist im „F.A.Q.-Daily – Ihre Frage bitte“ die von gestern, weil vorgestern … Ach, das ist eine andere Geschichte.
Auf jeden Fall bin ich überzeugt davon:
Egal ob Sie Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer sind – das Thema dieser Frage ist für beide Seiten gleichermaßen spannend. Welche Rückschlüsse Sie daraus ziehen, bleibt dann ganz Ihnen überlassen.
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Was tun, wenn sie rückdatiert ist?
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Stellen Sie sich vor,
Sie sind geschäftlich auf einer Reise. Im Zug trinken Sie einen Kaffee oder einen leckeren Wein … und die Quittung schmeißen Sie weg, weil Ihr Steuerberater gesagt hat: Die Kosten für die eigene Bewirtung kann man nicht absetzen, sondern nur mit den pauschalen Erstattungssätzen verrechnen.
Das stimmt – aber es stimmt eben nicht ganz. Denn kaum ein Mensch weiß, dass man die Vorsteuer – also die Mehrwertsteuer – auch aus den Eigenbewirtungen geltend machen kann.
Konsequenz:
Sind Sie Selbstständiger und wissen das nicht, verschenken Sie Jahr für Jahr bares Geld!
Sind Sie Arbeitnehmer, vernichten Sie damit Geld Ihres Unternehmens …
Oder stellen Sie sich folgende Situation einmal vor:
Sie sind auf einem Seminar. Mittags gehen Sie essen. Doch als Sie die Rechnung dafür einreichen, hat Ihr Finanzamt nur ein müdes Lächeln dafür übrig. „Die Vorsteuer dafür können Sie ja kriegen – aber den Rest können Sie nicht geltend machen …“
Schlagen Sie dem Finanzamt doch einfach ein Schnippchen!
Wie? Indem Sie am Seminarmittag einen anderen Seminarteilnehmer einladen: Damit wird das Ganze – ganz legal!!!! – eine geschäftliche Bewirtung. Der lädt Sie dann am Abend ein – und kann ebenfalls die Quittung einreichen und absetzen! Das nennt man eine Win-Win-Situation. Im wahrsten Sinne des Wortes.
Haben Sie gerade gedacht:
Warum sagt mir das denn keiner?
Sagt Ihnen doch einer. Gerhard Schneider nämlich. Chefredakteur des Informationsdienstes „Steuern sparen für Selbstständige“ in seinem Ratgeber „Die 9 besten Steuertipps, mit denen Sie Ihre Steuerlast sofort senken!“
Und wissen Sie, was das Beste ist?
Wenn Sie also sagen: Diesen Ratgeber „Die 9 besten Steuertipps, mit denen Sie Ihre Steuerlast sofort senken!“ will ich aber haben, brauchen Sie jetzt nur noch eins zu machen: Klicken Sie gleich hier!
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Die Frage: Einer meiner Mitarbeiter ist erkrankt und brachte mir eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – allerdings eine rückdatierte. Da habe ich mich gefragt: Inwieweit muss ich als Arbeitgeber eigentlich eine rückdatierte Krankmeldung anerkennen? Meines Wissens sind es höchstens 2 Tage, und das auch nur in Ausnahmefällen. Stimmt das so?
Die Antwort: Erhalten Sie von einem Ihrer Mitarbeiter eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, müssen Sie diese zunächst einmal akzeptieren. Die Richtigkeit der Bescheinigung wird zunächst unterstellt.
Aber: Die Rechtsprechung zieht die Richtigkeit der Bescheinigung in Zweifel, wenn der Arzt den Beginn der Arbeitsunfähigkeit rückwirkend festsetzt – und zwar soweit die Rückwirkung 2 Tage übersteigt. So gesehen haben Sie also Recht.
Wenn Sie Arbeitgeber sind:
In einem solchen Fall sollten Sie übrigens die ganze AU-Bescheinigung anzweifeln, also nicht bloß den Zeitraum, der über die Rückwirkung von 2 Tagen hinausgeht. Sprechen Sie dazu zunächst mit Ihrem Arbeitnehmer. Kann er Sie nicht davon überzeugen, dass er wirklich erkrankt war, wenden Sie sich an den Medizinischen Dienst und lassen Sie die Arbeitsunfähigkeit überprüfen. Zudem können Sie überlegen, den Lohn für die zweifelhafte Fehlzeit einzubehalten.
Wenn Sie Arbeitnehmer sind:
Falls Ihr Arbeitgeber die AU anzweifelt und Sie anspricht: Überlegen Sie sich schon VORHER, also bei Abgabe der verspäteten AU, welche Gründe ihn überzeugen könnten … Das macht sich besser als ein Rumstammeln im alles entscheidenden Gespräch …
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