Darf der Chef einen einmal zugesagten Urlaub widerrufen?
Urlaub 2009: Diese Spielregeln sollten Sie kennen
Heute ist für die Schüler in Bayern der letzte richtige Schultag vor den Ferien. Morgen noch ein bisschen Schule – dann geht es ab in den Urlaub. Damit ist dann ganz Deutschland „urlaubend”. Zumindest, was die Schülerinnen und Schüler betrifft. Grund genug für mich, mein Archiv einmal durchzuforsten, um zu schauen, welche Leserfragen zum Thema Urlaub am allerhäufigsten gestellt werden.
Kurz zum Hintergrund:
Ich gebe neben „Steins Woche” ja auch den F.A.Q.-Daily heraus, einen arbeitstäglich erscheinenden Newsletter (kostenlos), in dem ich jeden Tag eine arbeitsrechtliche Frage beantworte, die mir von den Leserinnen und Lesern geschickt werden. (Wenn Sie diesen Newsletter gerne gratis bekommen möchten – klicken Sie einfach hier!)
Als mein besonderer Service für die Urlaubszeit hier nun die 6 am meisten gestellten Fragen – und die Antworten darauf:
| Platz 1: Darf der Chef einen Arbeitnehmer aus dem Urlaub zurückrufen? | Hat der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter einmal Urlaub erteilt, ist er daran gebunden. Mit einer Ausnahme:
Nur in unvorhersehbaren Notfällen kann er einen Arbeitnehmer zurückrufen. Dann ist der Mitarbeiter aber auch aus vertraglicher Rücksichtnahme (§ 242 BGB) verpflichtet, dem Rückruf Folge zu leisten. Die dadurch entstehenden Kosten muss der Arbeitgeber tragen. Tipp: Wenn Sie als Arbeitgeber befürchten, dass Sie den Mitarbeiter gerade dann dringend brauchen, wenn er in Urlaub gehen will, sollten Sie seinen Urlaubsantrag ablehnen. Zwar wäre es freundlicher, den Urlaub zu gewähren und sich vom Mitarbeiter zusichern zu lassen, dass er den Urlaub bei Bedarf abbricht. Eine solche Zusage ist jedoch unwirksam. Der Mitarbeiter müsste sich nicht daran halten (BAG, 20.6.2000, 9 AZR 405/99). |
| Platz 2: Darf der Chef einen einmal zugesagten Urlaub widerrufen? | Nein. Der Arbeitgeber kann einen zugesagten Urlaub nicht widerrufen, unabhängig davon, ob ihn der der Mitarbeiter schon angetreten hat oder nicht. |
| Platz 3: Verlängert Krankheit den Urlaub? | Erkrankt ein Arbeitnehmer im Urlaub und kann er dies durch Attest nachweisen, zählen die Krankheitstage nicht zum Urlaub. Der Arbeitnehmer kann diese Urlaubstage zu anderer Zeit nehmen, wofür er dann wieder die Zustimmung des Arbeitgebers braucht.
Das bedeutet im Klartext: Ein Arbeitnehmer darf seinen Urlaub nicht eigenmächtig um die Krankheitstage verlängern. |
| Platz 4:
Dürfen 400-Euro-Kräfte als Urlaubsvertretung Überstunden schieben? |
Zur Überbrückung der Urlaubszeit können 400-€-Kräfte durchaus Überstunden leisten. Denn die 400-€-Grenze darf in bis zu 2 Monaten pro Jahr durch unvorhersehbare Ereignisse überschritten werden, ohne die Versicherungsfreiheit zu gefährden. Den Grund für die Mehrarbeit und warum es sich hier um ein unvorhersehbares Ereignis handelt, sollte der Arbeitgeber dann aber in seinen Lohnunterlagen dokumentieren. |
| Platz 5:
Arbeit während des Urlaubs erlaubt? |
Arbeitet ein Arbeitnehmer während des Urlaubs ganztägig, so dass seine Erholung gefährdet ist, kann der Arbeitgeber verlangen, dass er das unterlässt und eventuell (nach Abmahnung) kündigen. Die Urlaubsvergütung darf der Arbeitgeber deshalb aber nicht verweigern. |
| Platz 6:
Kündigung während des Urlaubs möglich? |
Ein Arbeitgeber kann einem Mitarbeiter auch dann wirksam kündigen, wenn er in Urlaub ist. Allerdings kann dessen Abwesenheit dazu führen, dass die Kündigungsschutzklage auch noch nach Ablauf der
3-Wochen-Frist zugelassen wird. |
So – und damit wäre das auch geklärt. Hier noch mein Tipp:
Wenn Sie selber eine Frage haben, abonnieren Sie einfach meinen kostenlosen Newsletter, den „F.A.Q-Daily – Ihre Frage bitte“ – und stellen Sie sie. Ich freue mich darauf.
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