Neues Urteil vom BAG – Verrückte Arbeitswelt, oder?
Gleich, gleicher, am ungleichesten (BAG)
Gestern hat das Bundesarbeitsgericht ein interessantes Urteil gefällt. Demnach dürfen Arbeitgeber Arbeitnehmer nicht ungleich behandeln, wenn es um freiwillige Sonderzahlungen geht. Es sei denn, für diese Ungleichbehandlung gibt es einen Grund.
Geklagt hatte ein Arbeitnehmer, der als einziger (!) einem Standortsicherungskonzept nicht zugestimmt hatte.
Der Deal war folgender:
Ihr arbeitet ein bisschen mehr – ohne Lohnausgleich – und wir streichen etwas vom Wochen-endausgleich. Dafür erhalten wir den Betrieb in Musterstadt und ihr eure Arbeitsplätze.
Von den 360 Mitarbeitern stimmten 359 zu. Einer sagte: „Nö, die neue Vereinbarung unterschreibe ich nicht.”
Zwei Jahre später zahlte der Arbeitgeber den Arbeitnehmern, die zugestimmt hatten UND die am 31.12. des Jahres noch im ungekündigten Arbeitsverhältnis waren, eine Prämie in Höhe von 300 Euro. Zum teilweisen Ausgleich der Einkommensverluste durch das Entgegenkommen.
Jetzt war der eine Arbeitnehmer sauer, der nicht zugestimmt hatte:
Er wollte die Prämie auch – obwohl er gar keine Einkommensverluste hatte. Er klagte. Und … gewann.
Gestern, am 5.8.2009, haben die Richter am Bundesarbeitsgericht entschieden: Die Prämie steht ihm auch zu. Weil der Arbeitgeber einen Fehler gemacht hat:
Weil der Arbeitgeber nämlich die Prämie auch an die Bedingung geknüpft hat: „nur für Arbeitnehmer, die am 31.12. im ungekündigten Arbeitsverhältnis stehen”, stellte sie eben nicht nur eine Zuwendung als Ausgleich für die Einkommensverluste dar, sondern sollte auch die zukünftige Betriebstreue belohnen. Damit hatte der Arbeitgeber aber mehrere „Sachgründe” für die Ungleichbehandlung vermischt. Das aber ist nicht erlaubt. Folge:
Obwohl der eine Arbeitnehmer dem Arbeitgeber und letztlich auch den übrigen 359 anderen die lange Zunge gezeigt hat, bekommt er nun die 300 Euro (BAG, Urteil vom 5.8.2009, Az, 10 AZR 666/08).
Verrückte Arbeitswelt, oder?
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