Die Frage: „Wir haben einen Ex-Mitarbeiter, der ein besseres Zeugnis verlangt. Müssen wir das schreiben?”
Die Antwort: Es kommt immer wieder vor, dass ein Mitarbeiter, der das Unternehmen verlässt, mit Ihrer Beurteilung im Zeugnis nicht einverstanden ist. Schnell wird mit dem Rechtsanwalt gedroht, um Sie damit zu einer besseren Beurteilung zu zwingen.
So sieht die Rechtslage aus:
Wenn Sie und Ihr Mitarbeiter über den Inhalt seines Zeugnisses nicht einer Meinung sind, hat er noch lange keinen rechtlichen Anspruch auf Änderung. Denn Sie als Chef haben einen Beurteilungsspielraum, den Sie ausschöpfen können.
Wenn Sie Ihrem Mitarbeiter eine Beurteilung mit der Zeugnisnote befriedigend gegeben haben, kann Ihr Mitarbeiter eine bessere Beurteilung nur dann durchsetzen, wenn er vor Gericht beweisen kann, dass Ihre Benotung seinen Leistungen nicht gerecht wird (BAG, 14.10.03, 9 AZR 12/03).
Haben Sie den Mitarbeiter hingegen nur mit der Note ausreichend oder mangelhaft bewertet,
haben Sie vor Gericht die Beweislast, dass diese Benotung gerechtfertigt ist.
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