Resturlaub Probezeit: Abgelten oder nicht., dass ist hier die Frage

Mittwoch 26. August 2009 von admin
Kategorie: Allgemein |
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dreifr1330Die Frage: Unser Arbeitnehmer ist seit dem 30.03.2009 bei uns beschäftigt. Nun hat er zum
09.08.2009 gekündigt. Im Arbeitsvertrag wurde eine 6-monatige Probezeit vereinbart. Meine Frage: Muss der Resturlaub von 7 Urlaubstagen abgegolten werden?

Die Antwort: Solange der Arbeitnehmer sich noch innerhalb der Kündigungsfrist befindet, muss er den Resturlaub noch nehmen. Dies kann auch aufgrund Ihrer Anordnung erfolgen – sofern dies – aus welchen Gründen auch immer – für den Arbeitnehmer unzumutbar ist.

Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr gewährt werden, kann, müssen Sie diesen nach § 7 Nr. 4 BurlG abgelten. Dort heißt es wörtlich: „Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.”

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