Wann sind Zahlungen für Feiertagsarbeit steuerfrei?

Donnerstag 1. Oktober 2009 von admin
Kategorie: FAQ-Ihre Fragen bitte, Lohn & Gehalt |
Merken »
RSS Feed »
Versenden »
Kommentieren »
Twitter Mich »

dreifr13Die Frage: Ein Mitarbeiter wird im laufenden Jahr noch mehrfach an Feiertagen arbeiten und hat dies auch bereits getan. Alle meine Mitarbeiter haben ein Wahlrecht zwischen Lohnzuschlägen für Feiertagsarbeit und Freizeitausgleich. Besteht die Gefahr, dass die 400-€-Grenze von Mini-Jobbern überschritten wird, wenn sich der Arbeitnehmer für die Lohnzuschläge entscheidet?

Die Antwort: Zuschläge für tatsächlich geleistete Arbeit an Feiertagen sind immer dann nach § 3b Einkommensteuergesetz (EStG) steuerfrei, wenn sie 125 % des Grundlohns nicht übersteigen. Das gilt auch, wenn die Beschäftigten für die Arbeit an Feiertagen zwischen Freizeitausgleich und Lohnzuschlägen wählen dürfen und sich für die Bezahlung der Zuschläge entscheiden. So entschied beispielsweise das Finanzgericht Düsseldorf vor wenigen Jahren (26. 3. 2004, AZ: 18 K 6806/00).

Achtung
Die Steuerfreiheit gilt bei der Wahlfreiheit aber nur für die Option „Lohnzuschlag”, nicht für die Option „Freizeitausgleich” (Freizeitausgleich bedeutet: Aufgelaufene Freizeit wird einmalig durch eine Sonderzahlung abgegolten).

Sozialversicherungsfrei ist der Zuschlag außerdem (nur zählt er nicht zum Arbeitsentgelt und gefährdet damit nicht die 400-€-Grenze), wenn der Grundlohn 25 € nicht übersteigt.

—————————————————————————————————————————————–
- Anzeige -

Es ist die neue Betriebsprüfer-Falle Nummer 1: Doch SIE können Sie umgehen!

Die HORROR-Anweisungen an Betriebsprüfer im Umgang mit auch privat genutzten Firmenfahrzeugen wird immer länger

  • „Fahrtenbücher auch mit kleinen Mängeln sind zu verwerfen – es ist die 1-%-Methode anzuwenden.”
  • „Zuzahlungen des Arbeitnehmers sind in bestimmten Fällen NICHT steuermindernd zu berücksichtigen.”
  • „Nur wenn der Arbeitgeber lückenlos nachweist, dass ein Firmenauto nicht privat genutzt wird, kann die Besteuerung entfallen. Achtung: Mängel beim Nachweis führen zu steuerpflichtigen Tatbeständen …”

Der Finanzminister hat im Etat 2010 rund 30 % Mehreinnahmen aus diesem Posten eingerechnet. Folge: Betriebsprüfungen werden immer schlimmer!

Tipp:
Sie können auf einen Schlag bis zu 200 Euro im Monat sparen, wenn Sie den privat genutzten Geschäftswagen … Ach, klicken Sie hier und lesen Sie selbst!

Die Lösung:
Der NEUE GRATIS- Spezialreport „Besteuerung von Firmenwagen: Ein Leitfaden für Arbeitgeber!” vermeiden Sie unnötige Kosten! – und sind IMMER auf der sicheren Seite.

Mein Tipp:
Nutzen Sie dieses Angebot. Sichern Sie sich ab. Klicken Sie hier. Tun Sie es gleich. Denn nur heute ist dieser Spezial-Report für Sie GRATIS. Antworten Sie Jetzt.

—————————————————————————————————————————————–

 

Artikel kommentieren

Bitte füllen Sie alle mit * gekennzeichneten Felder aus!