Dürfen Sie die Erhöhung der Ausbildungsvergütung fallen lassen?
Donnerstag 8. Oktober 2009 von admin
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auszubildende-thumbs-upFrüher musste ich mir oft den Satz anhören – was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr. Ich konnte ihn nicht mehr hören, und er hat alles bei mir bewirkt. Nur nicht, dass meine Lernlust gesteigert wurde.

Doch wenn Sie Auszubildende im Betrieb haben, denken Sie vielleicht ein wenig anders über das Thema. Denn von Jahr zu Jahr werden die neuen en Ausbildungsjahrgänge nicht gerade einfacher.

Das zeigen auch die zahlreichen Fragen von Ausbildungsbetrieben, die mich in den letzten Wochen erreicht habe. Die drei wichtigsten stelle ich Ihnen heute vor. Es geht um folgende Themen:

  1. Schlechte Leistung: Dürfen Sie eine Anpassung der Ausbildungsvergütung ausfallen lassen
  2. Können Sie einen schwachen Azubi zu Förderkursen zwingen?
  3. Wann können Sie Azubis nach der Berufsschule wieder einbestellen, damit sie mehr Praxis bekommen?

Bevor aber losgeht, hier wie immer der Hinweis:

Sie brauchen nicht mitzuschreiben. Unter hier können Sie das Manuskript zum Pod kostenlos herunterladen.

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Ein Kommentar zu “Dürfen Sie die Erhöhung der Ausbildungsvergütung fallen lassen?”

  1. Von Vanessababe:

    Tolle Beitraege die auf jedenfall auch mir gefallen dürfte. Aber auch meine Artikel dürfte gefallen auch wenn sie sich um Sex Cam dreht, aber völlig private Frauen zeigt.

 

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