„Ein guter Newsletter zeichnet sich durch seine Nutzwertigkeit aus!“ Diesen Standardsatz aus dem Handbuch für Redakteure und solche, die es werden wollen, habe ich natürlich ständig und immer vor Augen, wenn ich Steins Woche schreibe. Sie haben also ein Recht auf Beratung.
Dieser Verpflichtung möchte ich heute gerne einmal damit nachkommen, indem ich Ihnen einen wenig bekannten Steuer-Spar-Tipp präsentiere, den mir Gerhard Schneider, Chefredakteur von „Steuern sparen für Selbstständige“ präsentiert hat. Das Schöne an diesem Tipp: Sie brauchen kein Selbstständiger zu sein, um ihn umsetzen zu können. Im Gegenteil:
Denn wussten Sie schon, dass Sie Geld verdienen können, wenn Sie im Rahmen von Fahrgemeinschaften Ihre Kollegen mitnehmen? Natürlich nicht, indem Sie Ihren Kollegen für die Fahrt Geld abknöpfen, sondern indem Sie einen legalen Steuervorteil für sich nutzen.
Der Dreh:
Die Entfernungskostenpauschale kann nicht nur der Fahrer der Fahrgemeinschaft geltend machen, sondern auch die Beifahrer. So bekommen zum Beispiel 3 Gemeinsam-Fahrer Geld für die gefahrenen Kilometer, obwohl die reellen Kosten für jeden nur 1/3 betragen. Je nach Entfernung sind so einige Hundert oder gar Tausend Euro pro Jahr drin.
So funktioniert es:
Bevor nun das große Geldverdienen beginnt, sollten die Beteiligten ein paar grundlegende Dinge klären:
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Was tun Sie, wenn die Herren von der Berufsgenossenschaft vor der Tür stehen und fragen:
„Können wir mal Ihre Gefährdungsbeurteilungen laut der aktuellen Betriebssicherheits-Verordnung sehen?“
GANZ SCHLECHT IST ES, wenn Sie dann sagen müssen: „Oh, hat sich da etwas geändert?“ Denn beim Thema „Bußgelder“ machen die Berufsgenossenschaften derzeit auf Drängen des Gesetzgebers ernst …
SEHR GUT IST, wenn Sie in so einem Augenblick sagen können: „Kein Problem. Die haben wir alle aktualisiert und die Arbeitnehmer entsprechend neu unterwiesen.“ Dann gilt Ihr Betrieb als vorbildlich – und die Bußgelstelle geht leer aus.
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Tun Sie es aber am besten gleich – denn die nächste Betriebsprüfung kommt bestimmt. Und wie schön, wenn Sie dann vorher mit diesen 47 Checklisten, Arbeitshilfen und Vorlagen die Umsetzung der Arbeitsschutzvorschriften im Unternehmen auf den neuesten Stand gebracht haben.
Fazit:
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Wenn sich die Fahrer nicht gleichmäßig abwechseln oder bei veränderlichen Routen (z. B. zur Baustelle), empfiehlt sich ein Fahrtenbuch. Dort wird genau festgehalten, wann die Fahrt war, wohin gefahren wurde, die Uhrzeit und die Kilometer. Und natürlich auch, wer gefahren ist. Dies erleichtert die anschließende Abrechnung erheblich.
Beispiel:
Jemand, der regelmäßig 50 Kilometer zur Arbeit fährt und dabei 2 Kollegen mitnimmt, spart so bei einem Verbrauch von 10 Litern pro 100 km und einem Spritpreis von 1,10 Euro rund 850 Euro pro Jahr. Denn allein für den Spritpreis zahlt er effektiv ja nur noch 37 Cent pro Liter (1,10 Euro / 3 Personen).
Doch auch die Nebenkosten sollten in die Rechnung mit einfließen:
Das Auto braucht Öl, hat Reifenverschleiß, Wertverlust durch die gefahrenen Kilometer und hin und wieder sind Reparaturen notwendig. Diese Kosten sollten ebenfalls durch alle Beteiligten gerecht aufgeteilt werden. Wird immer im Turnus gefahren und hat jeder Fahrer seinen eigenen Pkw, kann man sich diese ganze Rechnerei natürlich sparen, denn dann wird ja jedes Auto gleichmäßig benutzt.
Ob Strafzettel nur der Verursacher, also der Fahrer zahlt oder ob diese auch durch 3 geteilt werden, sollte ebenfalls geklärt werden, bevor man die Fahrt antritt. Ferner besteht die Möglichkeit, dass nach einem Unfall die Versicherungsprämie erhöht wird. Wenn immer nur einer fährt und die anderen beiden ihren Wagen in der sicheren Garage lassen, wäre auch hier einmal anzusprechen, ob diese Mehrkosten dann geteilt werden, falls es zu einem Unfall kommt. Denn nur wer nicht fährt, macht auch keine Fehler.
Übrigens: Auch wenn der Staat Fahrgemeinschaften steuerlich fördert, so bleiben die (un)geliebten Flensburger Punkte stets beim Fahrer. Ein Dritteln der Punkte ist leider nicht drin.
Fazit: Wer es geschickt anstellt und ein paar Spielregeln beachtet, spart mit Fahrgemeinschaften nicht nur Spritkosten, sondern kann sich an der Kilometerpauschale geradezu „bereichern“. Als Mitfahrer jedoch mit maximal 4.500 Euro pro Jahr. Dafür müssen andere aber lange arbeiten …
Also – ran an die Kollegen und Kolleginnen …
Stopp!
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