Schadenersatz durch Arbeitnehmer – was kann der Arbeitgeber verlangen?
Freitag 23. Oktober 2009 von admin
Kategorie: Podcasts |
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ArbeitnehemerhaftungDie neue Bundesregierung hat einen tollen Trick gefunden, wie man die Steuern senken kann. Man macht neue Schulden. Genial. Darauf muss man erst einmal kommen.

Ich kenne Ähnliches aus meiner Schulzeit. Damals habe ich nebenbei gekellnert. Und natürlich gab es immer Kunden, die auf Deckeln anschreiben ließen. So lange, bis der Wirt Stopp sagte. Dann wurde bezahlt. Mit Geld, das man sich woanders gepumpt hat. Dafür konnte man dann beim Wirt wieder eine Weile trinken, weil die Schulden erst einmal weg, oder sollte ich bessersagen: Aus den Augen waren.

Der Steuer-Spar-Schluck aus der Pulle, der jetzt serviert wird, funktioniert ähnlich. Er wird uns Steuerzahlern auch noch eine ganze Weile Kopfzer-brechen bereiten. So ist das halt, wenn man nach dem Moses-Prinzip verfährt: „Nach mir die Sintflut“ – und lieber Schuldenberge als Schiffe baut.

Doch was rege ich mich auf? Ist ja auch gar nicht meine Aufgabe. Meine Aufgabe ist es, Ihnen an dieser Stelle gute Tipps zu liefern, damit Sie arbeitsrechtlich auf dem neuesten Stand und damit stets auf der sicheren Seite sind.

Aus diesem Grund stelle ich Ihnen heute ein wichtiges Urteil zum Thema „Schadenersatz durch Arbeitnehmer“ vor:

Die Sache ist durchaus spannend. Denn wenn ein Arbeitnehmer am Arbeitsplatz einen Schaden verursacht, kann ihn der Arbeitgeber für den entstandenen Schaden in die Pflicht nehmen. Die Betonung liegt auf dem Wort „kann“. Denn hier muss man eine feine Unterscheidung treffen.

Stellen Sie sich einmal folgenden Fall vor:

Arbeitnehmer Peter M. hat Mist gebaut. Statt wie besprochen die Hohlschrauben mit dem Siegellack x zu versiegeln, hat er aus Versehen den Siegellack y genommen, der leider überhaupt nicht für Metall geeignet ist. Folge: Eine ganze Produktionscharge im Wert von 1.500 Euro ist Schrott. Wütend sagt der Arbeitgeber: M., das musst du mir bezahlen!“

Muss er wirklich? Das Erfahren Sie in meinem heutigen Podcast. Oder Sie lesen den Fall im Manuskript zum Pod nach, dass hier herunterladen können.

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