Die Frage: Muss die Ausbildungsfirma jedem Azubi, der den Antrag stellt, auch die 2. Wiederholung der Abschlussprüfung ermöglichen?
Die Antwort: Sie müssen den Auszubildenden tatsächlich auch dann noch weiterbeschäftigen, wenn er durch die Wiederholungsprüfung fällt.
Voraussetzung 1: Er stellt einen entsprechenden Antrag.
Voraussetzung 2: Es ist noch kein Jahr seit dem Ende der Ausbildung laut Ausbildungsvertrag vergangen. Ihre Beschäftigungsverpflichtung endet also nach einem zusätzlichen Jahr.
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