Steins Blog

13. November 2009

Haben Sie ein Zurückbehaltungsrecht beim Arbeitszeugnis?

dreifr1311Die Frage: Ein Arbeitnehmer hat nach seinem Ausscheiden noch nicht sein betriebliches Laptop zurückgegeben. Nun wollen wir ihm das Zeugnis erst aushändigen, wenn das erfolgt ist. Er besteht aber darauf, es sofort zu bekommen. Müssen wir seinem Drängen nachgeben?

Die Antwort: Viele Arbeitgeber gehen davon aus, dass sie ein Zeugnis so lange zurückbehalten könnten, wie sie selbst noch Ansprüche gegen den Mitarbeiter haben. Nur – das ist ein Irrglaube.

Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses alle Arbeitspapiere – und damit auch das Zeugnis – herauszugeben. Das gilt auch dann, wenn Sie von Ihrem ehemaligen Mitarbeiter noch nicht alle Betriebsmittel (Handy, PC usw.) zurückbekommen haben.

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