Darf Sie der Chef im Weihnachtsgeschäft rannehmen?

Freitag 20. November 2009 von admin
Kategorie: Allgemein, FAQ-Ihre Fragen bitte, Personal & Arbeitsrecht |
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mittwoch_201109Aber gerne doch …

Heute trudelt via E-Mail eine Leserfrage ein, die mit einem roten Fähnchen gekennzeichnet ist. Ich liebe diese roten Fähnchen. Vor allem dann, wenn sie nicht im Wind, sondern an einer E-Mail hängen.

Es schreibt eine sehr treue Leserin aus Niedersachsen (sehr treue Leserinnen liebe ich übrigens auch sehr – alle beide), die eine Frage hat, die ihr sehr unter den Nägeln brennt:

„Darf der Chef mich im Weihnachtsgeschäft rannehmen“ lautet die Betreffzeile der E-Mail, die mich leider auf eine völlig falsche Fährte führt, wie ich ernüchtert beim Öffnen feststelle. Denn die Frage dreht sich um Folgendes:

Frage: Vor Weihnachten ist bei uns immer sehr viel zu tun, keine Frage. Aber vor einem Jahr habe ich von Vollzeit auf Teilzeit gewechselt. Nun ordnet der Chef trotzdem Überstunden auch für mich an. Darf er das bei mir als Teilzeitkraft?

Die Antwort teile ich mal in zwei Teile auf: einen arbeitsrechtlichen – und einen menschlichen.

Arbeitsrechtlich verhält es sich so:
Einen in Teilzeit beschäftigten Arbeitnehmer darf ein Arbeitgeber grundsätzlich nicht zur Ableistung von Überstunden verpflichten. Mehrarbeit widerspricht dem Wesen der Teilzeit. Schließlich bringt ein Arbeitnehmer durch seinen Teilzeitwunsch gerade zum Ausdruck, dass er nicht bereit ist, länger zu arbeiten, als vertraglich vereinbart. Als Ausnahme gilt allerdings eine finanzielle Schieflage oder eine sonstige Notsituation im Unternehmen.
Krass ausgedrückt:

Steht es vor dem Ruin und kann dieser nur dadurch abgewendet werden, dass auch die Teilzeitkräfte Überstunden machen, darf der Arbeitgeber diese anordnen.
Eine Ausnahme kann auch bestehen, wenn eine ausdrückliche Regelung im Tarifvertrag die Teilzeitkräfte zu Überstunden verpflichtet.

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ABER – und jetzt komme ich zur menschlichen Seite:
Unternehmen müssen nun auch mal Geld verdienen. Auch, um die Löhne zahlen zu können. Und ist die Vorweihnachtszeit für das Unternehmen so wichtig, sollte auch eine Teilzeitkraft sagen: „Na gut, das Leben ist Geben und Nehmen – da finden wir schon einen Kompromiss.“ Denn die Möglichkeit, freiwillig Mehrarbeit zu leisten, haben Teilzeitkräfte immer.

 

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