Weihnachten kommt wirklich immer so plötzlich. Das habe ich mir am Wochenende gedacht, als ich in der Bonner Innenstadt schnell ein paar Einkäufe erledigen wollte. Der Weihnachtsmarkt war bereits in vollem Gange. Bei 17 Grad plus schmeckt der Glühwein allerdings nur mäßig – weshalb ich mir meine diesjährige Glühwein-Premiere noch aufgespart habe.
Nun weiß ich allerdings, dass Sie diesen Pod, den Newsletter zum Hören, nicht hören, um in Erfahrung zu bringen, ob ich schon Glühwein getrunken habe, oder nicht, sondern um neue Tipps zu bekommen. Und die habe ich heute durchaus für Sie. Es geht nämlich um die Frage, wann ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer Freizeit zur Jobsuche gewähren muss.
Bevor es losgeht, wie immer der Hinweis: Das Manuskript zum Pod können Sie hier herunterladen.
Nun aber zu meinem Tipp:
Freistellung: Wann Sie Freizeit zur Jobsuche gewähren müssen
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