Was Recht ist und was Richtig ist …
Vielleicht kennen Sie meinen Newsletter „F.A.Q.-Daily“. In diesem kostenlosen Newsletter beantworte ich jeden Tag eine arbeitsrechtliche Frage, die mir die Leser stellen. Heute beantworte ich folgende Frage:
Probezeitkündigung am letzten Tag. Es geht, aber …
Die Frage: Ist es zulässig, den Mitarbeiter den ganzen (letzten) Arbeitstag voll arbeiten zu lassen und ihm dann abends vor dem Gehen die Kündigung zu überreichen? Oder ist mit dem Ableisten der z. B. vertraglichen 8 Stunden der letzte Arbeitstag schon vorbei und es gilt die 4-Wochen-Kündigungsfrist?
Die Antwort: Anders als viele Arbeitnehmer glauben, ist eine Kündigung bis zum letzten Tag der Probezeit – und an diesem Tag theoretisch sogar bis 24 Uhr – möglich, auch wenn der tatsächliche Beendigungszeitpunkt dann schon außerhalb der Probezeit liegt. Die Testphase dauert wirklich bis zu vollen sechs Monaten – und muss nicht etwa schon 14 Tage zuvor beendet werden.
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Wichtig ist aber: Das Kündigungsschreiben muss Ihrem Mitarbeiter noch in der Probezeit zugehen – und zwar nachweisbar! Die Kündigung kann ihn also durchaus auch noch am letzten Tag der Probezeit erreichen – entweder durch persönliche Übergabe oder anderweitige Zustellung zu den üblichen Postzustellungszeiten.
Soweit zur rechtlichen Seite. Doch prompt bekomme ich die Mail einer Leserin, die Folgendes schreibt – und ich finde – ja, sie hat Recht. Genau das ist der Unterschied zwischen Recht und Richtig:
Was man von Rechts wegen darf und was moralisch und anständig ist, sind ja immer zwei paar Schuhe. Aber die Vorstellung, tatsächlich bis zum letzten Tag der Probezeit mit einer Kündigung zu warten, finde ich – auch wenn ich auf Arbeitgeberseite stehe – einfach unfair und niveaulos. Ich habe gerade selbst erlebt, wie begeistert mein eigenes Kind am letzten Tag seiner Probezeit zur Arbeit marschiert ist – mit einer Piccoloflasche Sekt in der Tasche, um nach Feierabend kurz mit dem auf Arbeit neu gewonnenen Freund anstoßen zu können.
Er hat auch einen von den Chefs, die es mit dem Loben nicht so haben. So ganz sicher war er sich bis zum Schluss nicht, ob nun „kein Tadel“ tatsächlich gut genug zum Bleiben ist. Da steigert sich zum Ende der Probezeit die Spannung dann doch, aber wenn man dann am letzten Tag der Probezeit „noch kommen darf“, ist man euphorisch – alles sieht gut aus, keiner hat eine negative Ankündigung gemacht … klar – das klappt!
Ich will mir gar nicht vorstellen, wie ich meinen Jungen wieder gesehen hätte, wenn sein Chef in dem Moment, wo er aus der Tür will und den Sekt schon in der Hand hat, ihn noch mal ins Büro bittet, um ihm mitzuteilen, dass es das jetzt war. Man kann das Selbstvertrauen eines Menschen kaum leichter ruinieren.
Wir mussten auch schon Leute in der Probezeit wieder gehen lassen, weil es einfach keinen Sinn hatte. Aber so etwas weiß man doch meist schon lange vor Ende der Probezeit. Sinnvollerweise gibt es dann ein Personalgespräch, in dem man dem Mitarbeiter klar sagt, wo es klemmt und was er tun könnte, um seinen Eindruck zu verbessern. Wenn das nichts nutzt, dann gibt es eben eine Trennung. Deshalb heißt das ganze ja Probezeit.
Aber jemanden bis zur letzten Minute auszunutzen und dann fallen zu lassen ist in meinen Augen absolut unsozial. Mal abgesehen davon, dass es eigentlich auch keine Vorteile bringt, die Frist absolut auszureizen. Es ist ja nicht so, dass der Mitarbeiter dann nicht noch weitere 14 Tage arbeiten müsste.
Möglichkeit A: Der Mitarbeiter schickt am nächsten Tag einen Krankenschein. Den hätte er aber sicher auch dann gebracht, wenn ich ihm schon eine Woche eher gekündigt hätte. Ausfall und Kosten wären die gleichen, egal wann ich kündige.
Möglichkeit B: Der Mitarbeiter kommt tatsächlich noch brav weitere 14 Tage auf Arbeit … das spräche erst recht für ihn und dafür, dass er auch bisher seine Arbeit gut oder zumindest gewissenhaft gemacht hat. Und dass der Arbeitgeber sich noch mehr ins moralische Abseits gesetzt hätte. Das nützt dem Mitarbeiter nur leider gar nichts.
Und dem Ruf des Unternehmens auch nicht! Wer gute Mitarbeiter will und braucht, sollte nämlich auch darauf achten, wie er in der Öffentlichkeit wahrgenommen wird.
Hier – wie bei allen geschäftlichen Entscheidungen – sollte doch immer dieselbe Fairness gelten, die man sich für sich selber wünscht.
Dem ist nichts mehr hinzuzufügen.

