Die Frage: Wir beschäftigen einen Mitarbeiter in Vollzeit (38,5 Std./Woche), der jetzt außerdem noch einen 400-€-Job mit 15 Std./Woche angenommen hat. Wenn ich diese beiden Zeiten zusammenrechne, überschreite ich doch die Höchstarbeitszeit nach dem ArbZG. Wie reagiere ich am besten?
Die Antwort: Die von Ihnen geschilderten Arbeitszeiten verstoßen tatsächlich gegen das Arbeitszeitgesetz. Gemäß § 3 ArbZG sind regelmäßig bis zu 48 Std./Woche zulässig. Wird ausnahmsweise mehr gearbeitet, muss das innerhalb von 6 Monaten oder 24 Wochen ausgeglichen werden. Dabei werden die Arbeitszeiten bei unterschiedlichen Arbeitgebern zusammengerechnet.
Hinnehmen sollten Sie die derzeitige Situation nicht, weil die Sache mit einem Bußgeld von bis zu 15.000 € geahndet werden kann. Die müssten Sie dann zahlen, obwohl Sie auf die zusätzliche Beschäftigung Ihres Mitarbeiters keinen Einfluss hatten.
Am besten reagieren Sie daher jetzt so:
Fordern Sie den Mitarbeiter auf, seine Tätigkeit bei dem anderen Arbeitgeber auf das zulässige Maß zu reduzieren. Zeigt er sich nicht einsichtig, prüfen Sie die Möglichkeit, die Arbeitszeit in Ihrem Unternehmen zu reduzieren. Wenn Sie hierzu keine Möglichkeit haben, dürfen Sie dem Mitarbeiter ordentlich (personenbedingt) kündigen.
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„Können wir mal Ihre Gefährdungsbeurteilungen laut der aktuellen Betriebssicherheits-Verordnung sehen?“
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