Ab dem 1.1.2010 ändert sich die Besteuerung von Dienstleistungen in der EU grundlegend.
Damit Sie alles richtig machen und auch in Zukunft bei Betriebsprüfungen unangreifbar sind, habe ich Ihnen in dem exklusiven Spezialreport „ Besteuerung von EU-Dienstleistungen ab 2010“ alle Informationen zusammengestellt, die Sie jetzt benötigen, wie z. B. Antworten auf folgende Fragen:
- Wann liegt der Ort der Dienstleistung am Ort des Leistungsempfängers?
- Bei welchen Dienstleistungen gelten Sonderregelungen?
- In welchen Fällen bleibt es bei den bisherigen Regelungen?
- Welche Änderungen kommen bei der Zusammenfassenden Meldung auf Sie zu?
- Wie kommen Sie ab 2010 spürbar einfacher und schneller an die beantragte Vorsteuervergütung
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