Steins Blog

18. Januar 2010

Wann ist denn hier die Ausbildung zu Ende?

dreifr1312Frage: Es geht um einen Ausbildungsvertrag, den wir mit einem Auszubildenden bis 31.8.2010 abgeschlossen haben. Die mündliche Prüfung findet voraussichtlich Ende Juni/Anfang Juli statt.

Es steht aber bereits jetzt schon fest, dass wir den Auszubildenden nicht übernehmen. Wann endet dann die Ausbildungszeit: mit Ablauf des Vertrags (= 31.8.2010) oder mit der Bekanntgabe, dass die Prüfung bestanden ist?

Falls Letzteres der Fall ist: Angenommen, das Bestehen der Prüfung stellt sich am 30.6.2010 heraus, der Auszubildende hat aber noch 2 Wochen Resturlaub. Muss dieser dann angehängt werden mit der Folge, dass das Ausbildungsverhältnis dann offiziell erst Mitte Juli endet?

Die Antwort: Bei der Antwort kann ich mich kurz fassen: Nach § 21 Abs. 2 BBiG endet das Ausbildungsverhältnis in Ihrem Fall bereits mit dem Bestehen der Abschlussprüfung, genauer: mit dem Bekanntwerden des Prüfungsergebnisses. Kann Ihr Azubi seinen Urlaub vor Ende des Ausbildungsverhältnisses nicht mehr nehmen, dann wird dieser nicht hinten angehängt. Das Arbeitsverhältnis würde in Ihrem Fall also am 30.6.2010 enden.

Der Urlaub ist allerdings nicht unbedingt „futsch”:

Sie müssen diesen abgelten – sofern Ihr Azubi den Urlaub vor dem 30.6. nicht mehr nehmen konnte (vgl. § 7 Abs. 4 BUrlG).

Übrigens: Sollte der Auszubildende die Prüfung nicht bestehen, kann sich das Ausbildungsverhältnis auch gegen Ihren Willen um bis zu 1 Jahr verlängern (§ 21 Abs. 3 BBiG).

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