Ich war viel im Bett
Aus der Rubrik „Geschichten, die das Leben schreibt“ hat mir eine treue Leserin heute eine wirklich nette E-Mail geschrieben. Eine Art Erfahrungsbericht. Wobei ich die Aufregung – ehrlich gesagt – nicht ganz verstehe … Machen wir es mal wie beim „Dinner for One“. Bevor es losgeht, spiele ich jetzt den Sprecher, der kurz in die Handlung einführt.
Wenn ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer aufgrund dessen häufiger Kurzerkrankungen eine Kündigung aussprechen möchte, muss er zunächst eine Art 3-Schritt-Überprüfung machen. Kommt es nämlich zum Streit, prüft das Arbeitsgericht ebenso.
- Im 1. Schritt muss der Arbeitgeber überprüfen: Ist die Gesundheitsprognose negativ – ist also auch zukünftig damit zu rechnen, dass keine Besserung eintritt?
- Im 2. Schritt muss der Arbeitgeber die Beeinträchtigung betrieblicher Interessen abwägen. Er muss also prüfen, ob die Krankheit oder die häufigen Kurzerkrankungen ein geordnetes Arbeiten wirklich unmöglich machen (zum Beispiel weil es dadurch zu ständigen Terminüberschreitungen kommt, die arbeitende Belegschaft durch ständige Krankheitsvertretungen überbelastet wird und dauernd Überstunden anfallen).
- Im 3. Schritt kommt es zur Interessenabwägung. Denn die Kündigung ist nur dann gerichtsfest, wenn das Interesse des Arbeitgebers an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter Abwägung aller Umstände gegenüber dem Interesse des Arbeitnehmers überwiegt.
Über all das habe ich in meinem Newsletter Personal-News (der ist kostenlos und kann von Ihnen hier bezogen werden) geschrieben. Mit einigen Beispielen. Eines der Beispiele erinnerte eine Leserin an eine gar nicht lang zurückliegende Geschichte. Eine Geschichte, so ganz aus dem Leben. Und hier ist sie:
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Sehr geehrter Herr Stein,
als ich in Ihrem Artikel las: „Mitarbeiterin heiratete während ihrer Krankheit“, fiel mir sofort eine Situation ein, die für uns ein großes Ärgernis war:
Per Tarifvertrag erhält ein Mitarbeiter bei eigener Eheschließung 2 Tage Sonderurlaub. Das ist vollkommen in Ordnung, da habe ich nichts einzuwenden. Nun war mein Mitarbeiter in dieser Zeit krank, hat aber trotzdem geheiratet – wie wir erfahren haben, hat er sich keineswegs vom Krankenbett an den Traualtar geschleppt, sondern sehr fröhlich bis in die späte Nacht hinein seine Hochzeit gefeiert (war also keineswegs schwer krank).
Als er nach seiner Hochzeitsreise, bei der er gleichzeitig seine „Krankheit“ auskuriert hat, wieder am Arbeitsplatz erschien, forderte er als Erstes diese 2 Tage Sonderurlaub ein.
Ich sagte, dass er in dieser Zeit ja gar nicht gearbeitet habe, also Zeit genug hatte, um zu heiraten. Dies ließ er nicht gelten – und er bekam vor dem Gericht recht! Auch dass er eine Hochzeitsreise gemacht hatte und folglich so krank gar nicht gewesen sein kann, wurde in keiner Weise negativ für den Mitarbeiter ausgelegt. Ich musste mir sagen lassen, dass es durchaus Krankheiten gibt, die man an jedem beliebigen Ort auskurieren kann und die keine Bettpflicht voraussetzen. Außerdem sei er in dieser Zeit wirklich sehr viel im Bett gewesen, beteuerte er!!!!!
Tja, und Letzteres will ich einfach gerne mal glauben …

