Verweigerter Arbeitslohn: Abfindung als Strafe möglich
Die Frage: Einer unserer Arbeitnehmer hat fristlos gekündigt. Der Grund hierfür war, dass wir ihm aus wirtschaftlichen Gründen vorübergehend (einige Monate) keinen Lohn gezahlt haben. Nun kommt er an und möchte eine Abfindung von uns. Kann denn das sein? Er ist doch von sich aus gegangen!
Die Antwort: Ganz so abwegig ist das Ansinnen Ihres Ex-Mitarbeiters leider nicht: Wenn Sie als Arbeitgeber wiederholt mit der Lohnzahlung in Verzug geraten sind bzw. wiederholt keinen Lohn gezahlt haben und Ihr Arbeitnehmer Sie diesbezüglich erfolglos abgemahnt hat, dann kann er eine fristlose Eigenkündigung aussprechen. Und nicht nur das:
Er kann dazu von Ihnen als Arbeitgeber Schadensersatz verlangen (§ 628 Abs. 2 BGB). Denn die Verpflichtungen des Arbeitnehmers laufen ja weiter: Zinsen für die Überschreitung des Dispo wären beispielsweise ein solcher Schaden.
Den Schadensersatz darf Ihr Arbeitnehmer auch in Form einer Abfindung verlangen. Denn Sie als Arbeitgeber haben Ihrem Mitarbeiter ja Grund zur Kündigung gegeben. Dadurch hat Ihr Arbeitnehmer wiederum auf die Schutzvorschriften des Kündigungsschutzgesetzes verzichtet. Und dafür kann er einen angemessenen Ausgleich verlangen. Dieser orientiert sich an den §§ 9, 10 und 13 KSchG. Der Abfindungsbetrag kann danach schnell bis zu 12 Monatsverdienste hoch sein!
Übrigens: Einen ähnlichen Sachverhalt wie den Ihren hat das Landesarbeitsgericht in Mainz erst vor kurzem entschieden – mit nachteiligem Ausgang für den Arbeitgeber (LAG Rhein-land-Pfalz, 21.4.2009, 3 Sa 701/08).
Deshalb mein Rat an Sie: Gehen Sie auf Ihren Arbeitnehmer zu und suchen Sie nach einer gütlichen Einigung; denn bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung könnte die Angelegenheit vielleicht nachteiliger für Sie ausgehen.
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