Hallo – schön, dass Sie wieder rein hören. In dieser Ausgabe des Pods greife ich die Fragen mehrerer Hörer auf, die Auszubildende beschäftigen und wissen möchten: Wann genau endet eigentlich die Ausbildung?
Bevor es losgeht, hier vorab der Hinweis: Das Manuskript zum Pod können Sie hier herunterladen. Doch nun zum Thema:Wann endet die Ausbildung WIRKLICH?
Hintergrund der Frage: Für viele Azubis des letzten Ausbildungsjahrgangs beginnen bald die Abschlussprüfungen. Und hier stellt sich Ihnen die Frage: Endet die Ausbildung mit Bestehen der Abschlussprüfung oder durch Vertragsablauf? Denn meist sind in den Ausbildungsverträgen andere „Ausbildungsendzeiten“ genannt, als das Datum, auf den die Abschlussprüfung fällt. Deshalb endet auch kaum eine Ausbildung genau zu dem Termin, der im schriftlichen Ausbildungsvertrag festgehalten wurde. Doch wann endet sie dann?
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Stellen Sie sich folgende Situation einmal vor:
Am Montagvormittag steht die kurz vor dem Mutterschutz stehende Frau Müller vor Ihnen. „Ich möchte für 2 Jahre Elternzeit nehmen. Dann komme ich wieder …“
Sie haut es fasst um. Frau Müller arbeitet nämlich in einer Abteilung, die zur Umstrukturierung ansteht. Und ist es nicht so, dass Sie Ihr nach den 2 Jahren eine gleichwertige Stelle anbieten müssen? Eine Stelle, die es dann möglicherweise gar nicht mehr gibt?
„Muss ich jetzt die Umstrukturierung sausen lassen?“
geht es Ihnen durch den Kopf. Und überhaupt. „Was kommt da alles auf mich zu? Rest-Urlaubsansprüche … Anspruch auf Teilzeitarbeit … Was, wenn die Mitarbeiterin es sich anders überlegt und plötzlich früher zurück möchte. Geht das überhaupt?
Fragen über Fragen, die jetzt auf Sie als Arbeitgeber einstürmen:
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Bis 12 Monate vorher nicht genommene Elternzeit kann Ihr Mitarbeiter mit Ihrer Zustimmung in der Zeit nach Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes bis zur Vollendung seines 8. Lebensjahres nehmen. Diese Zustimmung kann Ihr Mitarbeiter jedoch nicht erzwingen (auch wenn manche Arbeitnehmer etwas anderes behaupten!).
Tipp 1: Überlegen Sie sich gut, ob Sie diese Zustimmung geben wollen. Sie ist nämlich nicht widerrufbar. Wenn Sie die Zustimmung geben, sollten Sie gleich festlegen, in welcher Zeit der Mitarbeiter die übertragene Elternzeit nimmt. Ansonsten kann er hier frei entscheiden.
Tipp 2: Hat ein früherer Arbeitgeber Ihrem Mitarbeiter die spätere Elternzeit zugesagt, sind Sie daran nicht gebunden. Ausnahme: Sie haben den Mitarbeiter im Rahmen eines Betriebsübergangs übernommen.
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