Steins Blog

18. Februar 2010

Auszubildenden vor Ausbildungsbeginn kündigen – geht das?

dreifr131812Die Frage: Ist es möglich, einem Auszubildenden vor Beginn der Ausbildung zu kündigen? Der Berufsausbildungsvertrag ist ein vorgefertigter von der IHK, der hierzu keine Angaben enthält. Im BBiG habe ich dazu nichts gefunden, somit gilt dafür wohl das normale Arbeitsvertragsrecht?

Die Antwort: Das Ausbildungsverhältnis kann während der Probezeit ohne Angabe von Gründen und ohne Kündigungsfrist jederzeit gekündigt werden (§22 Berufsbildungsgesetz). Dasselbe gilt bereits vor Beginn der Ausbildung. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Da es keine Frist einzuhalten gilt, endet das Ausbildungsverhältnis zu dem Zeitpunkt, der in der Kündigung angegeben ist, in der Regel sofort.

In diesem Zusammenhang noch eine andere, gelegentlich gestellte Frage:

„Kann man einen einmal geschlossenen Ausbildungsvertrag nachträglich wieder ändern?”

Die Antwort: Sollten Sie nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrags noch nachträglich Änderungen oder Ergänzungen mit dem Auszubildenden vereinbaren wollen, müssen auch diese schriftlich erfolgen. Achten Sie darauf, dass Sie jede Änderung schriftlich verfassen, also nicht nur wesentliche Ergänzungen. Diese Änderungen und Ergänzungen sind wiederum von Ihnen und dem Auszubildenden bzw. bei minderjährigen Azubis von deren gesetzlichen Vertreter zu unterzeichnen und allen Unterzeichnenden auszuhändigen.

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