Hallo und herzlich Willkommen zu einer neuen Ausgabe von SteinsPod, meinem Newsletter zum Hören für Sie! Heute geht es um die Frage: Welchen Resturlaub aus 2009 müssen Sie jetzt noch gewähren? Schließlich ist der März gekommen – und der Stichtag 31.3. rückt immer näher.
Bevor ich diese Frage genauer beleuchte, vorab wie immer der Hinweis: Das Manuskript zum Pod können Sie hier herunterladen. Achten Sie auch auf die Kleinanzeige mit dem Titel: „Die 25 teuersten Fallen im Arbeitsrecht – und wie Sie sie sicher umgehen”. Dahinter verbirgt sich ein spannender und für Sie kostenloser Arbeitgeber-Spezialreport, den Sie mit einem Klick auf die Anzeige ebenfalls kostenlos downloaden können.
Doch nun zur Frage: Resturlaub aus 2009 jetzt noch gewähren
Normalerweise müssen Ihre Mitarbeiter ihren Urlaub immer im jeweiligen Kalenderjahr nehmen. Das heißt, der Anspruch auf Urlaub aus 2009 ist grundsätzlich am 31.12.2009 verfallen. Doch keine Ausnahme ohne Regel:
In den folgenden Fällen wird der Urlaub übertragen:
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