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Zu wenig Kandidaten – fällt die Betriebsratswahl aus?
Mittwoch 3. März 2010 von admin
Kategorie: FAQ-Ihre Fragen bitte |
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dreifr13183Die Frage: Unsere Belegschaft umfasst nur gut 30 Arbeitnehmer. Das Interesse an der Betriebsratswahl ist begrenzt. Ich gehe davon aus, dass es nicht genügend Kandidaten und genügend Stützunterschriften geben wird. Was passiert, wenn sich nicht genügend Kandidaten finden, die sich aufstellen lassen? Und wie viele Stützunterschriften benötigen die Kandidaten?Die Antwort: Wenn sich in Ihrem Betrieb nicht genügend Kandidaten für die Betriebsratswahl aufstellen lassen, wird in Ihrem Betrieb keine Betriebsratswahl stattfinden.

ACHTUNG
Die teilweise kursierende Meinung, bei einer nicht ausreichenden Zahl von Kandidaten könne man ein kleineres Gremium wählen, stimmt nicht. Es ist vielmehr so, dass der Wahlvorstand eine Nachfrist für die Einreichung weiterer Vorschläge setzt, wenn bei ihm bis zum im Wahlausschreiben genannten Datum nicht genügend Wahlvorschläge eingegangen sind (§ 9 Wahlordnung). Die Nachfrist beträgt eine Woche. Gibt es allerdings auch bis dahin keine ausreichenden Wahlvorschläge, findet keine Betriebsratswahl statt.

Zu den Stützunterschriften:
Wahlvorschläge, die von Wahlberechtigten eingereicht werden, müssen von einer gewissen Anzahl Wahlberechtigter unterschrieben sein (Stützunterschriften). Die konkrete Anzahl richtet sich nach der Beschäftigtenzahl.

Grundsätzlich muss jeder Wahlvorschlag mindestens von 1/20 der Wahlberechtigten unterschrieben sein. Als Mindestzahl sind 3 Unterschriften festgelegt (§ 14 Abs. 4 Betriebsverfassungsgesetz). Aus der Quote ergibt sich damit folgende Staffelung von Mindestunterschriften:

  • 5 bis 20 Wahlberechtigte 2 Unterschriften
  • 21 bis 60 Wahlberechtigte 3 Unterschriften
  • 61 bis 100 Wahlberechtigte 5 Unterschriften

Wahlvorschläge der Gewerkschaften müssen von 2 Beauftragten der Gewerkschaft unterzeichnet sein.

Achtung:
Bei allen Unterschriften muss erkennbar sein, wer sie geleistet hat.

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