Lesen macht doch immer wieder Spaß. Meistens jedenfalls. Zumal ich von Büchern und weniger von Kontoauszügen spreche. Zum Beispiel von diesem:
Bernd und Ute Ellermann haben ein Buch mit dem Titel „Ich habe Schmerzen bei jedem Fehltritt“ geschrieben. Es beinhaltet Briefe an Versicherungen, die so wirklich geschrieben wurden. Hier die Stilblüten, die mich über den Mittwoch gerettet haben:
- „Ich habe noch nie Fahrerflucht begangen. Im Gegenteil. Ich musste immer weggetragen werden.“
- „Mein verletzter Mann befindet sich in größter Lebensgefahr, denn er steht bei Dr. med. S. in ärztlicher Behandlung.“
- „Der Kraftfahrzeugsachverständige war völlig ungehalten, als er auf mein Vorderteil blickte.“
- „Mit gleicher Post schicke ich Ihnen eine Fotokopie meiner Schwiegermutter zu, mit der Bitte um Weiterbearbeitung.“
- „Mein Dachschaden wurde wie vorgesehen am Freitagmorgen behoben.“
- „Hiermit möchte ich mir gestatten, Ihnen meinen Sohn als Unfall zu melden.“
- „Anbei schicke ich Ihnen die Arztrechnung von meiner Frau, die ich erst gestern unter dem Sofa gefunden habe.“
- „Die Massage hat meinem Handgelenk wieder auf die Beine geholfen.“
- „Alle Glasteile am Wagen gingen bei dem Totalschaden zu Blech.“
Haben Sie auch schon mal einen solchen Brief bekommen oder gelesen? Schreiben Sie mal!
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„So machen Sie ganz elegant Schluss mit dem Reisekosten-Chaos“
Seitdem am 1.1.2010 die Mehrwertsteuer für Hotelübernachtungen mehr als halbiert worden ist, herrscht beim Thema Reisekostenabrechnung regelrechtes Chaos. Denn Nebenleistungen müssen weiterhin mit 19 % versteuert werden. Oder gar nicht. Beispiel Internet: Wird es gratis vom Hotel gestellt, fällt es unter die Leistung Zimmer. Zahlen Sie dafür, sind 19 Prozent fällig.
Oder denken Sie an das leidige Thema Frühstück:
4,50 Euro werden Ihnen vom Staat angerechnet. Auf den Zimmerpreis. Dumm nur, dass das Zimmer eine 19-Prozent-Leistung ist, das Frühstück dagegen immer eine 7-Prozent-Leistung … Und wie rechnen Sie da richtig?
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Der ist wichtiger denn je:
Pikanterweise hat die Finanzverwaltung ihre Betriebsprüfer angehalten, bei Fehlern in den Hotelabrechnungen Ihnen den kompletten Vorsteuerabzug zu verwehren. So soll bei Ihnen wieder hereingeholt werden, was man den Hoteliers geschenkt hat.
Doch Sie kann das nicht schrecken!
Denn mit dem neuen Gratis-Download „Umsatzsteuer-Reduzierung im Hotelgewerbe – So rechnen Sie jetzt immer richtig“ – (1 Klick hier genügt) – sind Sie ab sofort wieder auf der sicheren Seite. Er verrät Ihnen:
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- Was unbedingt auf jede Ihrer Hotelrechnungen stehen sollte – und wie Sie das blitzschnell überprüfen
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- Und, und, und
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Hallo Herr Stein,
einige Auszüge aus meiner “selbst erlebten” Sammlung:
- KVK wurde gestohlen, das gleiche gilt auch für die
Tochter.
- Ihre Frau läuft definitiv zum Ende des Monats aus.
- Seine Seestärke hat binnen kurzer Zeit stark
nachgelassen.
- verzogen nach Santtiago de Chile in China
einschließlich Tibet
Klasse!