Wie kann man Montagsblaumacher und Freitagskrankmacher ausbremsen

Freitag 12. März 2010 von admin
Kategorie: Allgemein, Personal & Arbeitsrecht |
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120310_mittwochWenn gute Tipps der Wirklichkeit begegnen

In meinem Newsletter Arbeitsrecht und Führung ging es kürzlich um die Frage, wie man Montagsblaumacher und Freitagskrankmacher bremsen kann. Die Empfehlung einer Anwältin:  „Entweder individuell oder beispielsweise mit dem Betriebsrat via Betriebsvereinbarung regeln, dass Arbeitnehmer eine Krankmeldung gleich für den ersten Tag der Krankmeldung abgeben müssen – und nicht erst nach beziehungsweise ab dem dritten Tag.“

Soweit die gängige Empfehlung. – Hier der Treffpunkt mit der Realität.

Eine Leserin schreibt:

„Alles hat zwei Seiten, auch die Verpflichtung, bereits ab dem ersten Tag einer Erkrankung eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen …

Es gab in unserer Firma Schlaumeier, die sich mit ‚Kopfschmerzen‘ krankmeldeten, wenn sie z. B. dringenden privaten Verpflichtungen nachkommen mussten, z. B. ein Auto in die Reparaturwerkstatt bringen etc.

Als ich darauf bestand, dass diese Schlaumeier bereits am ersten Tag eine Bescheinigung vorlegen mussten, bekam ich diese auch prompt. Aber jetzt war der Mitarbeiter nicht einen Tag krank, sondern 3 bis 5 Tage, laut
ärztlicher Bescheinigung. Ich habe keinen Arzt erlebt (außer Zahnarzt), der nur für einen Tag krankgeschrieben hat. Ich habe die Anordnung widerrufen und seitdem sind meine Schlaumeier wieder nur einen Tag krank.“

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Tja, so ist das mit den guten Tipps im Leben … Ach ja übrigens, ich will den Nachsatz aus der E-Mail der Leserin nicht verschweigen:

„Ich möchte hier betonen, dass die Mehrzahl meiner Mitarbeiter, wenn sie fehlen, tatsächlich krank sind. Ich spreche hier von den Ausnahmen, die es aber leider immer wieder gibt.“

Und damit wäre das nun eindeutig geklärt …

 

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