Steins Blog

17. März 2010

Kündigungsfristen bei einem befristeten Arbeitsvertrag

dreifr131812Frage: Wir haben vor wenigen Wochen einen Mitarbeiter auf ein Jahr befristet neu eingestellt. Leider sind wir mit ihm gar nicht zufrieden; wir möchten uns baldmöglichst wieder von ihm trennen. Welche Kündigungsfrist gilt denn bei einem befristeten Vertrag?

Die Antwort: Grundsätzlich endet ein befristetes Arbeitsverhältnis erst mit Ablauf der vereinbarten Zeit. Eine vorzeitige Beendigung aufgrund einer ordentlichen – also fristgemäßen – Kündigung ist nur möglich, wenn Sie sich eine solche Kündigungsmöglichkeit vorbehalten haben.

Das müssen Sie also zunächst prüfen. Besteht eine solche Kündigungsmöglichkeit, ist weiter zu klären, ob Sie eine Probezeit vereinbart haben. Davon hängt dann ab, ob Sie mit 2-wöchiger Frist kündigen können oder ob Sie die übliche gesetzliche 4-Wochen-Frist nach § 622 Abs. 1 BGB einhalten müssen.

Haben Sie sich keine solche Kündigungsmöglichkeit vorbehalten, bleibt Ihnen nur noch eine fristlose Kündigung. Dafür benötigen Sie aber einen wichtigen Grund. Und eine bloße Unzufriedenheit wird da noch nicht reichen

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