Steins Blog

18. März 2010

Betriebsratsanhörung auch bei Kündigung während der Probezeit?

dreifr131813Die Frage: Wir möchten uns von einem Mitarbeiter trennen, der noch in der Probezeit ist. Müssen wir unseren Betriebsrat auch in diesem Fall anhören?

Die Antwort: Gemäß der Bestimmung des § 102 Abs. 1 S. 1 BetrVG ist Ihr Betriebsrat vor jeder Kündigung anzuhören. Dies müssen Sie wörtlich nehmen, egal

  • wie lange Ihr Mitarbeiter bei Ihnen ist,
  • ob Sie außerordentlich oder ordentlich kündigen, eine Änderungskündigung aussprechen oder
  • ob sich der Mitarbeiter noch in der Probezeit befindet.

Den Betriebsrat müssen Sie also immer beteiligen.

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