Die Frage: Wir möchten uns von einem Mitarbeiter trennen, der noch in der Probezeit ist. Müssen wir unseren Betriebsrat auch in diesem Fall anhören?
Die Antwort: Gemäß der Bestimmung des § 102 Abs. 1 S. 1 BetrVG ist Ihr Betriebsrat vor jeder Kündigung anzuhören. Dies müssen Sie wörtlich nehmen, egal
- wie lange Ihr Mitarbeiter bei Ihnen ist,
- ob Sie außerordentlich oder ordentlich kündigen, eine Änderungskündigung aussprechen oder
- ob sich der Mitarbeiter noch in der Probezeit befindet.
Den Betriebsrat müssen Sie also immer beteiligen.
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