Kündigung im befristeten Arbeitsvertrag – oh weh!

Donnerstag 25. März 2010 von admin
Kategorie: Allgemein, FAQ-Ihre Fragen bitte, Lohn & Gehalt |
Merken »
RSS Feed »
Versenden »
Kommentieren »
Twitter Mich »

dreifr131817Die Frage: Wir haben eine Arbeitnehmerin als befristet Beschäftigte eingestellt. Ihr Vertrag läuft für zwei Jahre. Jetzt, nach einem dreiviertel Jahr, möchten wir ihr eigentlich aufgrund Ihrer schlechten Arbeit kündigen. Im Vertrag ist aber zum Thema Kündigung nichts geregelt. Ist eine Kündigung trotzdem möglich.

Die Antwort: Befristete Arbeitsverhältnisse dürfen während der Laufzeit generell nicht ordentlich gekündigt werden. Es sei denn, Sie haben sich die ordentliche Kündigung im Arbeitsvertrag ausdrücklich vorbehalten. Das ist bei Ihnen aber nicht der Fall – deshalb ist die vorzeitige ordentliche Kündigung nicht möglich.

Tipp:
Behalten Sie sich mit folgender Formulierung in allen Verträgen zukünftig ein Kündigungsrecht vor:

  1. Die Arbeitsvertragsparteien vereinbaren ausdrücklich die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung.
  2. Das befristete Arbeitsverhältnis kann beiderseits durch ordentliche Kündigung unter Einhaltung der gesetzlichen (oder tarifvertraglichen) Kündigungsfristen beendet werden.
  3. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

———————————————————-

- Anzeige -

Neu und ganz einfach: Entgeltabrechnung – alle Zahlen im Griff!

Neu erschienen und GRATIS für Sie ist der Spezial-Report „Sozialversicherungs- und Lohnsteuercheck 2010 – Gewusst wie!” , der jetzt zum SOFORT-Download für Sie bereitsteht.

Ob Beitragsbemessungsgrenzen, Sachzuwendungen oder Reisekosten: Mit diesem Spezial-Ratgeber bleiben in IHREM Lohnbüro keine Fragen offen!

Mein Tipp:

Profitieren Sie noch HEUTE von qualitätsgeprüften Expertentipps und erfahren Sie ALLES, was Sie über die Anwendung der neuen Werte 2010 wissen müssen – betriebsprüfungssicher und praxiserprobt! Klicken Sie zum kostenlosen Download des neuen Spezial-Reports „Sozialversicherungs- und Lohnsteuercheck 2010 – Gewusst wie!” jetzt einfach hier!

Diese Themen warten auf Sie:

  • Beitragsbemessungsgrenzen West & Ost: Verwenden Sie die richtigen Werte?
  • Versicherungspflichtgrenzen Kranken- und Pflegeversicherung: Vorsicht bei der Abrechnung!
  • Mindest-Hinzuverdienstgrenzen für Rentner: Wie sie korrekt vorgehen!
  • DIESE Bezugsgrößen müssen Sie anwenden, um sicher abzurechnen!
  • Sachbezüge: Achten Sie unbedingt auf die neuen Werte!
  • Reisekostenpauschalen: DAS müssen Sie wissen!
  • Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge: Wann diese steuer- und sozialabgabenfrei sind!
  • Was Sie Ihren Mitarbeitern sonst noch steuer- und sozialabgabenfrei zahlen können!
  • ALLE Beitragssätze im praktischen Überblick

Fazit:

Nutzen Sie die Vorteile des Spezial-Reports „Sozialversicherungs- und Lohnsteuercheck 2010 – Gewusst wie!” und fordern Sie mit nur einem Klick hier diese qualitätsgeprüften GRATIS-Informationen an!

 

Artikel kommentieren

Bitte füllen Sie alle mit * gekennzeichneten Felder aus!