Angelika Reuter und Ihre Elternzeit-Taktik

Freitag 9. April 2010 von admin
Kategorie: Allgemein, Personal & Arbeitsrecht |
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mittwoch_090410Angelika Reuter oder: Wo bleibt die Moral?

Kennen Sie Angelika Reuter? Vermutlich nicht. Angelika Reute arbeitet bei Eurowings. Einer Fluggesellschaft. Im Moment allerdings nicht da. Denn sie befindet sich in Elternzeit – und streitet sich mit ihrem Arbeitgeber. Und um ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen, hat sie sich an die Presse gewandt. „Helft einer armen Mutter!“, so ihr Hilferuf.

Was ist passiert?

Im Jahr 2008 hat Angelika Reuter eine zweijährige Elternzeit beantragt – und bekommen. Am 28. Januar 2010 hat sie beantragt, diese um ein weiteres Jahr zu verlängern. Gleichzeitig hat sie dem Arbeitgeber mitgeteilt: „Ich erwarte ein zweites Kind!“

Der Arbeitgeber hat ihr geantwortet: „Die erste Elternzeit wird nicht verlängert!“ Und da ist Frau Reuter an die Presse gegangen. „Ich fühle mich von meinem Arbeitgeber ganz, ganz schlecht behandelt …“, so die Aussage. „Außerdem steht doch im Gesetz, dass man drei Jahre Elternzeit haben darf. Warum werde ich, arme Frau, bloß so schlecht behandelt?“

Eine traurige Geschichte, oder?

Dummerweise sind die Absichten von Angelika Reuter ganz klar. Sie will sich noch ein weiteres Jahr Elternzeit erschleichen. Denn im Jahr 2009 hat das Bundesarbeitsgericht entschieden:

Wenn eine laufende Elternzeit durch eine neue Elternzeit unterbrochen wird, geht der Anspruch auf die restliche Zeit aus der ersten Elternzeit nicht verloren. Er wird einfach hintendran gehängt (BAG, 21.4.2009, Az. 9 AZR 391/08).

Wo ist der Haken an der Sache?

Bei Angelika Reuter gibt es keine Restzeit. Die alte Elternzeit – beantragt für zwei Jahre – läuft jetzt aus. Sie müsste also bis zum Beginn des Mutterschutzes wieder arbeiten gehen. Und das will sie nicht. Sie will vielmehr jetzt die alte Elternzeit verlängern – bis zur neuen. Und dann nach Ablauf der neuen den Rest der alten auch noch haben. Deshalb behauptet sie frech: „Es gibt Entscheidungen eines Landes- und des Bundesarbeitsgerichts, die eindeutig geurteilt hätten, dass die volle Elternzeit bis drei Jahre keine Verhandlungsmasse, sondern ein Rechtsanspruch ist, der auch durch eine zweite Schwangerschaft während der Elternzeit nicht gekürzt werden könne.“

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Gut gebrüllt, Löwe!

Nein, eben nicht. Denn den Fehler hat sie gemacht, als sie nur eine zweijährige Elternzeit beantragt hat. Und hier ist die Rechtslage klar:

  • Hat eine Mitarbeiterin oder hat ein Mitarbeiter Elternzeit für eine kürzere als die höchstmögliche Zeit geltend gemacht, kann die Elternzeit nur mit Zustimmung des Arbeitgebers verlängert werden (§ 16 Abs. 3 S. 1 BEEG).

Im Klartext:
Angelika Reuter liegt voll daneben. Und deshalb wählt sie jetzt den Weg über die Presse, um den Arbeitgeber unter Druck zu setzen.

Mein Fazit:
Es wird oft über die „Moral der Arbeitgeber“ diskutiert. Man sollte ab und an aber auch über die Moral und das Rechtsempfinden der Arbeitnehmer sprechen …

Ein Kommentar zu “Angelika Reuter und Ihre Elternzeit-Taktik”

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