Die Frage: Der neue Betriebsrat will zukünftig bei den Arbeitszeugnissen, die wir ausstellen, mitbestimmen. Darf er das?
Die Antwort: Nein. Der Betriebsrat hat im Zusammenhang mit der Erteilung eines Zeugnisses in der Regel keine Beteiligungsrechte. Es gibt aber zwei Ausnahmen:
In dem Fall, dass die Zeugniserstellung durch Beurteilungsbögen und entsprechende Textbausteine standardisiert ist, darf der Betriebsrat doch mitbestimmen (§ 94 Abs. 2 BetrVG). Deshalb kann es passieren, dass der neue Betriebsrat versuchen wird, mit Ihnen Beurteilungsgrundsätze im Rahmen einer Betriebsvereinbarung abzuschließen. Erzwingen kann er das aber nicht.
Zudem besteht ein Mitbestimmungsrecht nach § 94 BetrVG, wenn z. B. auf Grund des Ausscheidens einer größeren Zahl von Arbeitnehmern eine erhebliche Anzahl von Zeugnissen zu erstellen ist und Sie als Arbeitgeber einen Zeugniseingabebogen verwenden wollen.
Tipp:
Wenn ein Arbeitnehmer beim Betriebsrat wegen eines angeblich ungenügenden Zeugnisses Beschwerde einlegt, muss sich dieser – sofern er die Beschwerde für berechtigt hält - bemühen, Abhilfe zu schaffen (§§ 84, 85 BetrVG). Insofern wird Sie der Betriebsrat dann kontaktieren. Erzwingen kann er eine Änderung aber nicht.
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