Jagen Sie nie Ihre Kollegen in die Luft!
Dass das Leben ein teurer Spaß ist, merken die meisten Menschen etwa in der Mitte des Monats, wenn sie feststellen, dass am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig ist. Wie schön, wenn es dann eine Möglichkeit gibt, die Kasse schnell wieder aufzufüllen. Eine geldbringende Möglichkeit: Lassen Sie sich von einem Kollegen in die Luft jagen. Das geht so:
Sie sitzen auf der betrieblichen Toilette. Und weil Sie da möglicherweise schon etwas länger sitzen, hat sich die Raumluft verändert. Das beunruhigt einen Kollegen, der den Raum betritt. Um ihn wieder nutzbar zu machen, versprüht er zwei Dosen Raumspray. Wenn er damit fertig ist, zünden Sie sich eine Zigarette an …
So ähnlich ist es einem Arbeitnehmer aus dem Ruhrgebiet ergangen. Allerdings entzündete sich das Luft-Gas-Gemisch, das sein Kollege mit dem Versprühen von zwei Flaschen Raumspray produzierte, von selbst. Die Folge: eine ungeheure Explosion. Und nachdem die Brandwunden nun abgeheilt sind, sprach ihm das Arbeitsgericht Oberhausen 20.000 Euro Schmerzensgeld zu (Az. 1 Ca 1181/09). Zahlen muss der Kollege. Weshalb ich hierbei ausdrücklich darauf hinweise, dass Raumsprays stets sparsam anzuwenden sind.
——————————————————————————————————–
- Anzeige -
Mutterschutz und Elternzeit:
Hier sind alle Antworten aus Arbeitgebersicht!
Kostenlose Neuauflage!
Mit dem neuen Praxisratgeber „Mutterschutz und Elternzeit“ klären Sie endlich zuverlässig alle Fragen zu diesen beiden wichtigen Themen.
Tipp:
Anlässlich seiner Neuauflage erhalten Sie diesen wichtigen Arbeitgeber-Ratgeber für kurze Zeit GRATIS!
——————————————————————————————————–
Sollten Sie diese Methode für zu radikal halten (zur Nachahmung ist sie nur äußerst bedingt zu empfehlen), bliebe noch ein persönliches Spar-Paket als Alternative. Berufen Sie in diesem Fall sämtliche Bundesminister ein, diskutieren Sie zwei Tage lang, und beschließen Sie dann, bei Ihrem Nachbarn abzukassieren, weil Sie bei sich selber leider keine Spar-Möglichkeiten sehen. Falls Sie nicht genau wissen, wie es geht: Fragen Sie bei der Bundesregierung nach.

