Steins Blog

14. Juni 2010

Was tun bei Arbeitsunfähigkeit am Ersatzruhetag?

FAQDie Frage: Wir beschäftigen einen Arbeitnehmer im Schichtsystem. Dieser musste nun ausnahmsweise einmal an einem Sonntag arbeiten. Dafür sollte er als Ersatzruhetag den folgenden Donnerstag erhalten. An diesem Tag war er aber arbeitsunfähig erkrankt und erhielt dafür Lohnfortzahlung. Müssen wir ihm jetzt noch einen weiteren freien Tag gewähren? Beim Urlaub ist es doch wohl auch so, dass der Arbeitnehmer bei einer Krankheit während des Urlaubs seinen Urlaubsanspruch behält.

Die Antwort: Einen Ersatzruhetag müssen Sie Ihrem Mitarbeiter nicht mehr geben. Denn Sinn und Zweck des Ersatzruhetags ist es, dem Arbeitnehmer einen Ausgleich für den gearbeiteten Sonntag zu gewähren. Und das ist ja nun nicht mehr nötig.

Ein anderes Ergebnis ergibt sich auch nicht bei dem von Ihnen angestellten Vergleich mit dem Urlaubsrecht: Es ist zwar richtig, dass Ihr Mitarbeiter seinen Urlaubsanspruch behält, wenn er während des Urlaubs erkrankt und seine Arbeitsunfähigkeit nachweisen kann. Allerdings ist dies im Bundesurlaubsgesetz auch ausdrücklich so gesetzlich geregelt. Im Arbeitszeitgesetz fehlt eine solche Regelung aber. Auch daraus ergibt sich, dass Sie den Ersatzruhetag nicht mehr gewähren müssen.


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