Steins Blog

15. Juni 2010

Schluss nach zwei Abmahnungen – oder weitermachen?

dreifr13Die Frage: Eine Mitarbeiterin habe ich schon zweimal wegen Unpünktlichkeit abgemahnt. Nun ist sie wieder zu spät gekommen. Soll ich ihr noch eine Chance geben oder kündigen?

Antwort: Handeln Sie nach dem Grundsatz: „Nach zwei Abmahnungen ist Schluss”. Denn wenn Sie zu oft abmahnen, gehen die Gerichte davon aus, dass Ihre Abmahnung nicht ernst gemeint war. Sie laufen also Gefahr, dass ein Arbeitnehmer, wenn Sie nach zu vielen Abmahnungen erst kündigen, darlegt: „Ich konnte nicht mehr davon ausgehen, dass eine reelle Kündigungsgefahr besteht.” Hierzu ein Beispiel:

Ein Mitarbeiter kassierte in neun Monaten sieben Abmahnungen, immer wegen desselben Vergehens. Nach diesen sieben Abmahnungen kündigte ihm der Arbeitgeber. Gegen die Kündigung reichte der Mitarbeiter Klage ein. Das Landesarbeitsgericht Brandenburg entschied:

Der Mitarbeiter musste wegen der vielen Abmahnungen nicht mit einer Kündigung rechnen. Die Warnfunktion ist durch die „inflationäre” Abmahnungspraxis entwertet worden. Der Mitarbeiter brauchte deshalb diese Abmahnungen nur als Ermahnungen aufzufassen (Az: 1 Sa 645/02 – LAG Brandenburg). Die Klage des Mitarbeiters hatte somit Erfolg.

Meine Empfehlung:

In der Praxis werden in der Regel zwei bis drei Abmahnungen ausgesprochen. Wenn Sie für sich beschlossen haben, dass eine Abmahnung die letzte vor der Kündigung sein soll, dann bezeichnen Sie diese auf jeden Fall als „letztmalige Abmahnung” und kündigen Sie auf jeden Fall bei einem erneuten gleichartigen Pflichtverstoß. Dann sind Sie auf der sicheren Seite.


- Anzeige -

Nur heute – nur hier erhältlich – und für Sie GRATIS:

So verliert die  Betriebsprüfung ihren Schrecken

Kostenlos zum Sofort-Download: Erste-Hilfe-Set bei Betriebsprüfungen

Dieses Erste-Hilfe-Set müssen Sie einfach jederzeit greifbar haben! Denn die Finanzämter brauchen 2010 dringend Einnahmen – und am schnellsten sind die mit Betriebsprüfungen hereinzuholen.

Wer schlecht vorbereitet in eine Betriebprüfung geht, riskiert unnötige Nachzahlungen, die schnell im 5-stelligen Bereich liegen.

Schützen Sie sich! Jetzt! Mit diesen Tipps aus dem Erste-Hilfe-Set:

  • Die aktuellen Gefahrenpunkte 2010: In welchen Fällen der Betriebsprüfer aktuell am häufigsten vor der Tür steht
  • Prüfungsschwerpunkte 2010: Wo die Prüfer besonders genau nachschauen
  • Wie Sie sich optimal auf die Prüfung vorbereiten, damit der Prüfer möglichst nichts zu meckern hat
  • Wie Sie dem Prüfer Grenzen aufzeigen, wenn er zu neugierig wird

Mit einem Klick holen Sie sich das Erste Hilfe Set jetzt im PDF-Format auf Ihren Rechner.

Aber:
Bitte beeilen Sie sich – der kostenlose Download steht nur wenige Stunden zur Verfügung!

Zum kostenlosen Download!

Wenn Ihnen dieser Artikel gefallen hat...

Kommentare

Steins Tag

Jeder Tag ein Tipp zur Erleichterung Ihres Arbeitsalltags, versehen mit einem Augenzwinkern von mir, Günter Stein.
Fordern Sie jetzt kostenlos und unverbindlich meinen ganz persönlichen Newsletter „Steins-Tag“ an. Ich freue mich auf Sie!

Geprüfte Qualität


Steins Empfehlung

Achtung!
Mit diesem Betriebsprüfungs-Schutzpaket beantworten Sie jetzt jede Frage der Behörden mühelos…

Mein Tipp: Mit dem „79-teiligen Praxispaket für Sicherheitsfachkräfte“ vom „Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb aktuell“ bekommen Sie hilfreiche Arbeitshilfen zu den wichtigsten Themen des Arbeitsschutzes sofort per PDF zum Download.

Jetzt gratis downloaden