Ab wann kann Urlaub verlangt werden?

Donnerstag 17. Juni 2010 von admin
Kategorie: FAQ-Ihre Fragen bitte |
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dreifr13Die Frage: Eine Anfang Juni eingestellte Mitarbeiterin möchte jetzt schon 3 Tage Urlaub haben. Müssen wir ihr den gewähren?

Die Antwort: Viele neue Arbeitnehmer möchten gleich in den ersten Wochen schon mal ein paar Tage Urlaub nehmen; vielleicht steht ja die Skisaison oder ähnliches vor der Tür oder der Urlaub war schon vor Einstellung fest geplant. Aber so einfach ist es nicht:

Ihre neuen Beschäftigten können also nicht schon vom ersten Tag an Urlaub verlangen. Ein Anspruch auf den gesetzlichen Erholungsurlaub besteht erst, wenn das Beschäftigungsverhältnis mindestens einen vollen Monat besteht (§ 5 Abs. 1 BUrlG).

Achtung:
Dieser Monat muss aber nicht ein Kalendermonat sein. Beispiel:

Sie haben ab 7.6. für 2 Wochen eine Aushilfe eingestellt. Die Aushilfskraft erwirbt damit keinen Urlaubsanspruch. Das wäre nur der Fall, wenn die Vertretungskraft bis mindestens 6.7. arbeiten würde.

Klare Antwort also:
Da die Arbeitnehmerin noch keinen Urlaubsanspruch hat, brauchen Sie ihr auch keinen Urlaub zu gewähren. Und ein Anspruch auf den vollen Jahresurlaub entsteht erst nach 6-monatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses.


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