Wieviele Abmahnungen sind nötig?
Die Frage: Ich habe auf einer Rechtsanwaltsseite Fragen zum Thema Abmahnung gefunden. Eine dieser Fragen beschäftigt sich auch mit dem Thema wie viel Abmahnungen sind notwendig. Diese Kanzlei schreibt, dass eine Abmahnung genügt und die zweite zur Kündigung führt. Sie aber, Herr Stein, schreiben, dass zwei Abmahnungen genügen und die dritte zur Kündigung führt. Nachdem ich mich vor kurzem auch schon mit einem Kollegen wegen diesem Thema „in die Haare” bekommen habe, dachte ich, ich frage Sie jetzt einfach, mal was denn nun wirklich stimmt.
Die Antwort: „Klare” Antwort: Es kommt darauf an. Ein Arbeitnehmer, der beispielsweise Sicherheitsvorschriften auf eklatante Weise nicht beachtet, und sich und andere gefährdet, kann ganz sicher im Wiederholungsfall nach der ersten Abmahnung das Kündigungsschreiben in die Hand bekommen. Einer, der lediglich einmal zu spät gekommen ist, und nun ein paar Wochen sich wieder verspätet, sicher nicht. Hier würde das Gericht wohl Ihre nach der ersten Abmahnung ausgesprochene Kündigung „kassieren”. Im Grunde müssen Sie es also am jeweiligen Einzelfall festmachen.
Eine Empfehlung: „Gleich nach der ersten Abmahnung ist im Wiederholungsfall Schluss” halte ich vor diesem Hintergrund für sehr gefährlich. Das kann vor dem Gericht ins Auge gehen. Aber „Auge” ist ein gutes Stichwort – letztendlich heißt die Devise: Mit Augenmaß entscheiden.
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Ab sofort führen Sie überzeugende und wirklich wirksame Kritikgespräche mit Problem-Mitarbeitern
Dass Mitarbeiter auch auf sachliche Kritik abwehrend reagieren, statt eine konstruktive Lösung zu suchen, ist sowohl im Öffentlichen Dienst wie auch in der freien Wirtschaft an der Tagesordnung.
Hier gibt es unterschiedliche Strategien, die Sie – je nach „Typ” – als Führungskraft im Öffentlichen Dienst anwenden können. Zum Beispiel:
Der Mitarbeiter bestreitet oder verharmlost den Sachverhalt
Verharmlost der Mitarbeiter den Sachverhalt, führen Sie ihm ruhig die bereits entstandenen Folgen vor Augen. Fragen Sie ihn dann, was noch hätte passieren können. Anschließend sollte es möglich sein, konstruktiv weiterzusprechen.
Tipp:
Um sicher argumentieren zu können, wenn Ihr Gegenüber den Sachverhalt bestreitet, sollten Sie sich vor dem Gespräch über alle Begleitumstände genau informiert haben. Im Gespräch selbst stellen Sie dann nicht einfach Ihre eigene Darstellung der des Mitarbeiters gegenüber, sondern rollen den Sachverhalt schrittweise durch Fragen auf, die der Mitarbeiter bejahen kann („Ja-Fragen-Straße”).
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Der Mitarbeiter versucht, die Schuld abzuwälzen
Dann gibt er allgemein den Umständen oder seinen Kollegen die Schuld. Oder er geht zum Gegenangriff über und behauptet, Sie seien schuld, etwa weil Sie ihn unzureichend informiert hätten. Lassen Sie sich auf diese Diskussion nicht ein. Sie schweifen sonst vom Thema ab.
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Der Mitarbeiter wird emotional
Wenn dieser Arbeitnehmer emotional seine Unzufriedenheit herauslässt (z.B. „An unsereinem hat man ja hier kein Interesse” oder „Hier klappt einfach gar nichts”), müssen Sie das Gespräch auf die Sachebene zurückführen. Das kann gelingen, indem Sie Verständnis zeigen und nach Beispielen fragen. Oft ist es aber besser, einen solchen Ausbruch zu überhören und sachlich fortzufahren.
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Der Mitarbeiter gibt gleich alles zu
Reagiert der Angesprochene auf Ihre Kritik sofort einsichtig, ist das in vielen Fällen nur auf den ersten Blick positiv. Denn möglicherweise will er das Gespräch nur möglichst kurz halten, weil er nicht über unangenehme Dinge sprechen will. So aber kann die Kritik nicht konstruktiv für Verbesserungen genutzt werden.
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