Urlaub: Die 3 häufigsten Praxisfragen
Dienstag 20. Juli 2010 von admin
Kategorie: Podcasts |
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reisekofferWenn es um das Thema Urlaub geht, hört der Spaß schnell auf. Vor allem dann, wenn sich Arbeitnehmer untereinander, aber auch Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht über so wichtige Fragen wie den Termin des Urlaubs einigen können. Grund genug für mich, vor dem Start der Urlaubssaison 2010 einen Blick auf die 3 häufigsten Fragen zum Thema Urlaub zu werfen.

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Doch nun zum Thema Urlaub.

Eine der häufigsten Fragen lautet: „Wer darf den Urlaubszeitpunkt festlegen?“

Die Antwort: Zuständig für die Erteilung bzw. Genehmigung des Erholungsurlaubs sind Sie als Arbeitgeber. Ihre Mitarbeiter müssen ihren Urlaub deshalb vorher bei Ihnen anmelden bzw. beantragen; sie dürfen sich also nicht selbst beurlauben. Das wäre ein Kündigungsgrund, je nach Sachlage sogar Anlass für eine fristlose Entlassung. Kann ein Mitarbeiter seinen Urlaubs-wunsch bei Ihnen nicht durchsetzen, muss er also auf eine Urlaubserteilung nach seinen Wünschen klagen.

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